📄 Beschwerden, Polizeieinsätze, Straftaten und Konflikte im Zusammenhang mit Drugstore und Potse
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die vom Jugendkollektiv genutzten Einrichtungen Drugstore (bis September 2021 in der Potsdamer Str. 180-182) und Potse (seit September 2021 im Columbiadamm, zuvor auch Nutzung der sogenannten Zollgarage). Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Beschwerden wegen Lärmbelästigung, Polizeieinsätze, Straftaten und Konflikte im Zusammenhang mit beiden Einrichtungen in den letzten zehn Jahren aufgetreten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Jugendeinrichtungen Drugstore und Potse, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (insbesondere das Jugendamt), die Polizei Berlin sowie Anwohnende und Nutzerinnen und Nutzer der Standorte Potsdamer Straße, Columbiadamm und Zollgarage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Lärmbeschwerden gab es in den letzten zehn Jahren (Fragen 1-2)? Wie viele Polizeieinsätze und mit welchen Anlässen (Fragen 3-4, 13-14)? Welche Maßnahmen wurden getroffen (Fragen 5, 15)? Wie viele Straftaten wurden registriert, darunter gegen die sexuelle Selbstbestimmung, und wie viele Geschädigte welchen Geschlechts (Fragen 6-9, 16-19)? Welche Beschwerden und Konflikte sind zur Potse/Zollgarage bekannt (Fragen 10-12, 20-21)? Liegen Akten vor und ist Einsicht möglich (Fragen 22-23)? Beabsichtigt der Senat, Teile der Antwort als Verschlusssache einzustufen, und auf welcher Rechtsgrundlage (Fragen 24-26)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Für Lärmbeschwerden vor 2025 kann wegen gesetzlicher Löschfristen keine Auskunft erteilt werden, für 2025/2026 liegen keine Erkenntnisse vor. Zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden keine Fälle polizeilich registriert (Fragen 7-9). Zu Beschwerden gegen den Betrieb des Drugstore und zu Beschwerden/Erkenntnissen zur Zollgarage liegen der Polizei Berlin keine Erkenntnisse vor (Fragen 10, 20). Die Antworten zu den Fragen 3, 4, 6, 13, 14 sowie 16 bis 19 (Polizeieinsätze, Einsatzanlässe, Straftatenzahlen) werden gesondert als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch übermittelt, da eine Veröffentlichung hausnummerngenauer Kriminal- und Einsatzstatistikdaten nach Auffassung des Senats einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Anschrift-Bewohner darstellen würde. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erklärt, dass Beschwerden zu Drugstore und Potse/Zollgarage beim Jugendamt nicht statistisch erfasst werden, da solche Vorgänge grundsätzlich an zuständige Stellen oder den Träger weitergeleitet werden; bekannte Konflikte betrafen vor allem die Standortsicherung (u. a. das Auslaufen der Nutzung Potsdamer Straße 180 zum Jahresende 2018, Räumungs- und Gerichtsverfahren, Ersatzstandortsuche) sowie Lärmschutz- und Nutzungsfragen an der Zollgarage. Verwaltungsunterlagen zu Standort- und Nutzungsfragen liegen beim Jugendamt vor, eine gesonderte Aktenführung zu Beschwerden, Polizeivorgängen oder Straftaten erfolgt dort jedoch nicht. Der Senat bestätigt (Frage 24), Teile der Antwort als Verschlusssache einzustufen; das Dokument bricht bei der Begründung zur Rechtsgrundlage (Frage 25) ab.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Frank Luhmann (CDU) am 12. Juni 2026, die Antwort des Senats datiert vom 26. Juni 2026. Die Antwort beruht teilweise auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, die unverändert wiedergegeben wird. Der Senat verweist zur Begründung der Verschlusssache-Einstufung auf Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Für Beschwerden vor 2025 verweist die Antwort auf gesetzliche Löschfristen als Grund für fehlende Auskunft. Der bereitgestellte Dokumenttext bricht bei Frage 26 ab, sodass die Antworten zu den Fragen 25-26 nicht vollständig vorliegen.