📄 Gewaltsamer Polizeieinsatz in der Kreutzigerstraße am 7. Juni 2026
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt nach einem Polizeieinsatz in der Nacht vom 6. auf den 7. Juni 2026 in der Kreutzigerstraße in Berlin-Friedrichshain. Laut einem in der Anfrage zitierten Medienbericht (taz.de) wurde eine Person von mehreren Polizeibeamten zu Boden gebracht und dabei erheblich verletzt; ein Video und Zeugenaussagen sollen der Darstellung der Polizei widersprechen. Der Senat antwortet, dass das Einschreiten zunächst wegen des Verdachts einer Beleidigung erfolgte, während der Maßnahme kamen die Vorwürfe tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die festgenommene Person, drei weitere im Zusammenhang mit dem Einsatz festgenommene Personen, fünf dabei verletzte Polizeidienstkräfte sowie die Polizei Berlin und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Aus welchem Anlass und mit welchen Vorwürfen erfolgte die Festnahme? Welche Zwangsmaßnahmen wurden angewandt und sind diese rechtmäßig und verhältnismäßig? Was ist zu den im Video erkennbaren Fixierungsmaßnahmen (Knien auf Nacken/Rücken) bekannt? Welche Verletzungen wurden festgestellt und dokumentiert, warum erfolgte keine sofortige Krankenhausbehandlung, und wie lange dauerte der Gewahrsam? Wurde die Person über ihre Rechte belehrt und konnte sie einen Rechtsbeistand kontaktieren? Wurden straf- oder disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen beteiligte Polizeikräfte eingeleitet? Auf welcher Tatsachengrundlage beruhen die Polizeiangaben zu solidarisierenden Personen und zu tätlichen Angriffen aus der Gruppe? Welche Videoaufzeichnungen und Beweismittel wurden gesichert? Wurde gegen weitere Personen Gewalt angewendet, und wie wird der Fall über die Ermittlungen hinaus aufgearbeitet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Das Einschreiten erfolgte zunächst wegen des Verdachts einer Beleidigung, während des Einsatzes kamen die Vorwürfe tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Der Beschuldigte wurde bei der Festnahme zu Boden gebracht und fixiert; die Auswertung des vorliegenden Videomaterials sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Er erlitt Verletzungen im Gesichtsbereich; eine um 02:23 Uhr im Gewahrsam Friedrichshain eintreffende Rettungswagenbesatzung untersuchte ihn und kam zum Ergebnis, dass keine sofortige medizinische Versorgung erforderlich sei, ihm wurde empfohlen, bei Bedarf selbst einen Arzt aufzusuchen. Weitergehende Angaben dazu macht der Senat unter Verweis auf Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte nicht. Der Beschuldigte sei über seine Rechte belehrt worden; ob ihm die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsbeistand verweigert wurde, sei noch Teil der Ermittlungen. Wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt wurde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet, das sich mit Stand vom 23. Juni 2026 noch in Bearbeitung befindet. Laut Polizei Berlin hätten sich mehrere Personen mit dem Festgenommenen solidarisiert; die Darstellung zu tätlichen Angriffen aus der Gruppe stütze sich bislang auf die Wahrnehmungen der eingesetzten Polizeikräfte. Gesichert seien Bodycam-Aufnahmen und ein Video aus sozialen Medien. Im Zusammenhang mit dem Einsatz seien drei weitere Personen festgenommen worden, unter anderem wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Beleidigung, des Widerstands, der versuchten Gefangenenbefreiung, des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung; insgesamt seien fünf Dienstkräfte verletzt worden. Ein darüber hinausgehender Anfangsverdacht gegen Einsatzkräfte bestehe derzeit nicht. Eine abschließende Aufarbeitung über die Ermittlungen hinaus könne erst nach deren Abschluss benannt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Niklas Schrader (Die Linke) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, unterzeichnet von Christian Hochgrebe, in Vertretung). Der Senat beruft sich in der Vorbemerkung auf einen Medienbericht der taz vom 7. Juni 2026 sowie auf ein Video und Zeugenaussagen, die der Polizeidarstellung widersprechen sollen – dies sind Angaben der Medienberichterstattung, keine eigene Feststellung des Senats. Der Senat nennt konkret: Eintreffen des Rettungswagens um 02:23 Uhr, ein eingeleitetes Strafermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt (Stand 23. Juni 2026 noch in Bearbeitung), drei weitere Festnahmen und fünf verletzte Dienstkräfte. Zu mehreren Fragen (Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahmen, Kontaktaufnahme zu einem Rechtsbeistand, Faktengrundlage der Polizeiangaben) verweist der Senat auf laufende Ermittlungen und macht keine abschließenden Angaben.