📄 Zahlen, Daten, Fakten zu Senatsbezügen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Kosten und Rahmenbedingungen der Amtsausstattung von Mitgliedern des Berliner Senats, insbesondere Dienstwagen mit Fahrdienst, Dienstreisen, Bewirtungen, Büros außerhalb der Dienstgebäude und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem wird nach Versorgungsansprüchen ehemaliger Senatsmitglieder gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Mitglieder des Berliner Senats (Regierender Bürgermeister und Senatorinnen/Senatoren), die jeweiligen Senatsverwaltungen, der Landeshaushalt Berlin sowie die beim Fahrdienst beschäftigten Fahrkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt unter anderem: Welche Senatsmitglieder haben einen Dienstwagen mit Fahrdienst, dürfen diese privat genutzt werden und wie wird das versteuert, welche Fahrzeugmodelle werden genutzt, wie hoch waren Anschaffungs-, Leasing-, Wartungs- und Kraftstoffkosten 2023–2026, wie viele Kilometer wurden gefahren, wie viele Fahrer*innen sind beschäftigt und welche Personalkosten entstanden, wie viele dienstliche und Pendelfahrten gab es, welche Kosten entstanden für Taxifahrten, Dienstreisen, Bewirtungen, externe Büros und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ob Dienstreisen mit privaten Urlaubsreisen verbunden wurden, ob es Obergrenzen für Bewirtungskosten gibt, welche sonstigen geldwerten Vorteile Senatsmitgliedern zustehen und welche Versorgungsansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Amt bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: 9 Senatsmitglieder (darunter der Regierende Bürgermeister) verfügen über ein Dienstkraftfahrzeug mit Fahrkraft, genutzt werden u. a. Audi A8 L Security, Audi A6/Q6 Sportback bzw. SUV e-tron und BMW i5. Private Nutzung ist möglich und wird pauschal mit der 1%-Methode versteuert. Leasingkosten: 2023: 156.424,11 €, 2024: 256.550,31 €, 2025: 218.164,97 €, bis Juni 2026: 90.184,47 €. Wartungs-/Reparatur-/Kraftstoffkosten: 2023: 84.470,13 €, 2024: 92.552,69 €, 2025: 81.651,26 €, bis Juni 2026: 32.000,06 €; eine Versicherung entfällt wegen Selbstversicherung des Landes. Jährlich werden rund 30.000 km je Fahrzeug zurückgelegt, insgesamt rund 1.320.000 km für 2023–2026 bei 11 Fahrzeugen. 13 Fahrkräfte sind beschäftigt; Personalkosten: 2023: 983.592,53 €, 2024: 1.061.965,65 €, 2025: 1.118.679,53 €, bis Juni 2026: 539.699,66 €. Detaillierte Fahrtenaufzeichnungen (dienstlich vs. Wohnung-Dienststelle) liegen laut Senat nicht vor. Für Taxifahrten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport entstanden 2023–2025 Kosten von 31.582,42 €. Laut Senatsverwaltung für Kultur wurde eine Dienstreise der Senatorin Wedl-Wilson nach Wien im Januar 2026 mit einem privaten Aufenthalt in Salzburg verbunden, wobei Flugkosten und teilweise eine Hotelübernachtung dienstlich finanziert wurden, der Rest privat. Andere Senatsverwaltungen (Inneres, Justiz, Mobilität, Wissenschaft, Bildung, Arbeit/Soziales, Wirtschaft) verneinen eine solche Verbindung. Gesetzliche Obergrenzen für Bewirtungskosten bestehen laut Senat nicht; die Erstattung richtet sich nach Notwendigkeit und Angemessenheit im Einzelfall. Laut Senatorengesetz erhalten Senatsmitglieder ein Amtsgehalt nach Besoldungsgruppe B 11 mit Orts- und Familienzuschlägen; nach mindestens vierjähriger Amtszeit besteht Anspruch auf Ruhegehalt von mindestens 27,74 Prozent der ruhegehaltfähigen Amtsbezüge, das sich je weiterem Jahr um 2,39 Prozent erhöht. Detaillierte Angaben zu Dienstreisekosten, Bewirtungs- und Repräsentationskosten, externen Büros und Presse-/Öffentlichkeitsarbeit verweist der Senat auf eine beigefügte, hier nicht enthaltene Anlage.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordneter Niklas Schenker) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Finanzen) liegt vor. Mehrere Angaben beziehen sich nur auf einen Teilzeitraum bis Juni 2026. Der Senat verweist für Details zu Taxikosten, Dienstreisen, Bewirtungen, externen Büros und Pressearbeit auf eine dem Dokument beigefügte Anlage, deren Inhalt hier nicht vorliegt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass bestimmte ausgewiesene Ausgaben die Senatsverwaltung insgesamt und nicht die Senatorin persönlich betreffen. Grundlage für Repräsentationsausgaben sind laut Senat die 'Grundsätze für Repräsentationsaufwendungen aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin' vom 1. Juli 1986. Rechtsgrundlage für Amtsbezüge und Versorgungsansprüche ist das Senatorengesetz (§ 17, § 21).