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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Wiederkehrende Ausfälle des Aufzugs am Wolkenhain auf dem Kienberg

7. Juli 2026Dokument 19/26376 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
AufzugBarrierefreiheitWartungVandalismusWasserschaden
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die wiederholten Ausfälle des Aufzugs am Aussichtsbauwerk Wolkenhain auf dem Kienberg im Gärten der Welt-Park in Berlin-Marzahn. Der Fragesteller wollte wissen, wie oft der Aufzug seit seiner Inbetriebnahme 2017 ausgefallen ist, welche Gründe dafür vorlagen und wie zuverlässig die Anlage insgesamt betrieben wird.

👥 Wer ist betroffen?

Besucherinnen und Besucher des Parks Gärten der Welt, insbesondere Personen, die auf einen barrierefreien Zugang zum Aussichtsbauwerk Wolkenhain angewiesen sind, sowie die Betreiberin Grün Berlin GmbH.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: (1) Wie häufig kam es seit Inbetriebnahme zu Ausfällen, mit Angabe von Jahr, Ausfalltagen, Gründen, Reparaturdauer und Gründen für längere Reparaturzeiten? (2) Wie hoch war die jährliche Betriebszuverlässigkeit der Anlage seit Inbetriebnahme? (3) Was sind die häufigsten Ursachen für die wiederkehrenden Störungen? (4) Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Betriebszuverlässigkeit zu erhöhen? (5) Sind Investitionen, Modernisierungen oder andere technische Maßnahmen geplant, um künftige Ausfälle zu reduzieren? (6) Wie wird die barrierefreie Erreichbarkeit des Wolkenhains während längerer Ausfallzeiten sichergestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet unter Bezugnahme auf Angaben der Grün Berlin GmbH: Der Aufzug ist seit 2017 in Betrieb, für 2017-2019 liegt keine digitale Dokumentation zu Ausfällen vor. Dokumentierte Ausfalltage: 2020: 78 Tage (Instandsetzung Schacht-Beleuchtung); 2021: 220 Tage (u.a. Display-Erneuerung nach Vandalismus, Notlichterneuerung, Störungen durch Wasserschaden, inkl. Reparaturzeiträumen 19.10.2020-21.05.2021 wegen eines Brandanschlags und 28.05.2021-15.08.2021 wegen Mängelbeseitigung an der Konstruktion); 2022: 37 Tage (Defekte an Schalter und Panele); 2023: 15 Tage (Defekte Kabinenbeleuchtung nach Wasserschaden, Störungen u.a. durch Fehlnutzung, Abnutzung der Türelemente); 2024: 91 Tage (Instandsetzung Geländer am Kabinendach und Laufband, Störungen durch Fehlnutzung, Verschleiß, Wasserschäden, Abnutzung der Türelemente); 2025: 104 Tage (Instandsetzung Brandwarnanlage und Schalter sowie Display und Taster); 2026 (Stand 23.06.2026): 62 Tage. Eine jährliche Betriebszuverlässigkeits-Kennzahl wurde nicht separat beziffert. Als häufigste Ursachen nennt die Grün Berlin GmbH Fehlnutzung, vorsätzliche Beschädigungen bzw. Vandalismus sowie Schäden durch eindringendes Niederschlagswasser. Als Maßnahmen werden turnusmäßige Wartung und umgehend beauftragte Reparaturen genannt, wobei ein Ausfall nicht vollständig auszuschließen sei. Für 2026/2027 sind laut Antwort Sanierungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Wasserschäden sowie der Austausch der äußeren Türelemente vorgesehen, zudem werde ein neuer Wartungs-Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben. Während Ausfallzeiten sei das Aussichtsbauwerk nicht barrierefrei zugänglich; Besucherinnen und Besucher würden durch örtliche Aushänge informiert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) am 15.06.2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 29.06.2026, unterzeichnet von Andreas Kraus). Die Senatsverwaltung weist in einer Vorbemerkung darauf hin, dass sie die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann und daher die Grün Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten hat, deren Angaben in der Antwort wiedergegeben werden. Für die Jahre 2017 bis 2019 liegt laut Antwort keine digitale Dokumentation zu Ausfällen vor.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26376, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.