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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Auswirkungen der neuen Grundsicherung auf Berlin

13. Juli 2026Dokument 19/26377 · WP 19Berlin
Katina Schubert
GrundsicherungBürgergeld-ReformJobcenterSanktionenKosten der Unterkunft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Fraktion Die Linke behandelt die Auswirkungen des Bundesgesetzes zur Umgestaltung des Bürgergeldes in eine neue Grundsicherung auf Berlin. Themen sind unter anderem finanzielle Folgen für das Land, der wiedereingeführte Vermittlungsvorrang, die veränderte Karenzzeitregelung bei den Kosten der Unterkunft, die Möglichkeit einer Vollsanktionierung sowie zusätzliche Aufgaben für die Berliner Jobcenter.

👥 Wer ist betroffen?

Leistungsberechtigte nach SGB II in Berlin, insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder instabilen Wohnverhältnissen, die Berliner Jobcenter und deren Beschäftigte, Vermieterinnen und Vermieter sowie Sozial-, Schuldner- und Mieterberatungsstellen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die erwarteten finanziellen Einsparungen und Mehrausgaben für Berlin nach Haushaltsjahren; die Einschätzung des Senats zu Arbeitsmarktintegration und möglichen 'Drehtüreffekten' durch den Vermittlungsvorrang; die Folgen der neuen Karenzzeit-Deckelung bei den Unterkunftskosten und wie viele Anträge 2024-2026 betroffen sind bzw. wären; die Bewertung der Vollsanktionierung samt Risiken für Wohnungs- oder Obdachlosigkeit und für die Vermietbarkeit an Leistungsberechtigte; den zusätzlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwand der Jobcenter; vorgesehene Schulungen der Mitarbeitenden; und ob mit steigendem Beratungsbedarf bei sozialen Unterstützungsangeboten zu rechnen ist und welche Maßnahmen der Senat dafür plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat verweist zu den finanziellen Auswirkungen auf den Gesetzentwurf des Bundes (Bundestags-Drucksache 21/3541) und zitiert den Bundesrat, wonach die dort genannten Minderausgaben von rund 20 Millionen Euro pro Jahr bundesweit für die Kommunen keine ausreichende finanzielle Entlastung darstellten. Zum wiedereingeführten Vermittlungsvorrang (§ 3a SGB II) für über 30-Jährige sieht der Senat die Gefahr einer Vermittlung in prekäre Beschäftigung kritisch; ob es zu Drehtüreffekten kommt, bleibt nach Angaben des Senats abzuwarten. Zu den Auswirkungen der Karenzzeit-Deckelung bei den Unterkunftskosten sowie zur Zahl der betroffenen Anträge 2024-2026 kann der Senat laut Antwort derzeit keine Angaben machen, da die Auswertung noch andauert. Zur Vollsanktionierung erklärt der Senat, die Möglichkeit der Sanktionierung bei den Unterkunftskosten könne die Wahrscheinlichkeit von Mietschulden und Wohnraumverlust erhöhen; eine neue Direktüberweisungsregelung (§ 22 Abs. 7 SGB II i.V.m. § 7b Abs. 4 SGB II) soll in bestimmten Fällen Mietrückstände der übrigen Bedarfsgemeinschaftsmitglieder verhindern. Zu den zusätzlichen Jobcenter-Aufgaben durch die Reform könne der Senat mangels bisheriger Erfahrung (Inkrafttreten erst 1. Juli) noch keine Angaben machen. Schulungen zu psychischen Erkrankungen würden laut Senat seit Jahren durch die Bundesagentur für Arbeit angeboten, ergänzt durch den Berufspsychologischen Dienst. Der Senat geht von einem erhöhten Beratungsbedarf durch die Rechtsänderungen aus, dessen Umfang noch abzuwarten sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katina Schubert (Die Linke) am 15. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 2. Juli 2026, unterzeichnet von Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (in Vertretung: Micha Klapp). Der Senat verweist auf Bundestags-Drucksache 21/3541 sowie auf eine Stellungnahme des Bundesrats, laut der die im Gesetzentwurf genannten Minderausgaben für Kommunen bundesweit rund 20 Millionen Euro pro Jahr betragen. Zu mehreren Fragen (Finanzielle Auswirkungen auf Jahresebene, Karenzzeit-Fallzahlen, zusätzliche Jobcenter-Aufgaben) erklärt der Senat ausdrücklich, dass derzeit keine Einschätzung oder Angabe möglich ist, da Auswertungen noch andauern bzw. die Neuregelungen erst zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26377, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.