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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Natur, Nachhaltigkeit und Wohnqualität bei dem sportlichen Großprojekt Alba Campus Johannisthal/Adlershof

8. Juli 2026Dokument 19/26379 · WP 19Berlin
Claudia Engelmann
MultifunktionsarenaLandschaftsparkNaturschutzgebietBebauungsplanVerkehrsgutachten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

ALBA Berlin plant im Entwicklungsgebiet Johannisthal/Adlershof auf einer rund 5,3 Hektar großen landeseigenen Fläche einen Sport- und Bildungscampus mit Multifunktionsarena (den 'ALBA ZukunftsCampus') für bis zu 20.000 Zuschauende. Die Fragestellerin erkundigt sich nach den Auswirkungen dieses Großprojekts auf Natur, Verkehr und Wohnqualität im angrenzenden Stadtgebiet.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohnerschaft und Bürgerinitiativen im Berliner Südosten (Johannisthal/Adlershof), der benachbarte Landschaftspark Johannisthal mit Naturschutzgebiet (NSG 35) und Landschaftsschutzgebiet (LSG 48), ALBA Berlin als Vorhabenträger sowie die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt den Kenntnisstand des Senats zu den ALBA-Planungen, ob die B-Pläne 9-16 und 9-60 betroffen sind, ob öffentliche Mittel vorgesehen sind, wie sich das Vorhaben mit den angrenzenden Schutzgebieten vertragen lässt, welche Auswirkungen auf Klima, Vogel- und Tierwelt erwartet werden, wie Natur- und Artenschutzrecht eingehalten werden soll, welche Verkehrskonzepte vorliegen, wie eine Überverdichtung vermieden werden soll, ob die Arena Teil der Olympiabewerbung BERLIN+ ist, ob Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitseinschätzungen existieren, wie eine 'Investitionsruine' bei Wegfall der NBA-Beteiligung verhindert wird, wie der Senat Großprojekte angesichts der Kritik an Mega-Events rechtfertigt, und wie Anwohnerschaft, Bürgerinitiativen und der VDGN beteiligt werden sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat bestätigt, dass das Vorhaben Flächen der rechtskräftigen B-Pläne 9-16 und 9-60 betrifft und planungsrechtlich derzeit unzulässig ist; es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden, wofür zunächst eine Machbarkeitsuntersuchung zu Verkehr und Emissionen erarbeitet wird. Aktuell gibt es keine Zusage von Fördermitteln. Zur Verträglichkeit mit den Schutzgebieten NSG 35 und LSG 48 sowie zu Auswirkungen auf den 68 Hektar großen Landschaftspark Johannisthal (davon rund 26 Hektar Naturschutzgebiet) könne der Senat mangels fortgeschrittenem Planungsstand noch keine verbindlichen Aussagen treffen; diese Belange würden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Ein von ALBA Berlin beauftragtes Verkehrsgutachten wird vorbereitet; eine Aussage zur S-Bahn-Anbindung sei derzeit nicht möglich. Laut Senat ist die 'ALBA Berlin BBT Multifunktionsarena' im am 3. Juni 2026 beim DOSB eingereichten Bewerbungskonzept BERLIN+ als Austragungsort für paralympisches Rollstuhlhandball, olympische Basketball-Finalrunden und Geräte-/Trampolinturnen vorgesehen. Zu Bedarf und Wirtschaftlichkeitsauswirkungen auf bestehende Veranstaltungsorte gebe es keine Einschätzungen. Der Senat erklärt, die Realisierung sei nach vorliegenden Informationen nicht von der NBA abhängig; über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan seien Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Durchführungsverpflichtungen vorgesehen, bei Nichterfüllung müsse der Plan nach § 12 Abs. 6 BauGB aufgehoben werden. Öffentlichkeitsbeteiligung (frühzeitige Beteiligung und Offenlage) sei im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgesehen; Details zum weiteren Vorgehen seien noch offen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordnete Claudia Engelmann) am 12. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 1. Juli 2026, unterzeichnet 'In Vertretung Slotty', Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Genannte Flächen- und Kapazitätsangaben: ca. 5,3 ha landeseigene Fläche, Arena mit bis zu 20.000 Zuschauenden, Landschaftspark Johannisthal ca. 68 ha (davon ca. 26 ha Naturschutzgebiet). Verwiesen wird auf die B-Pläne 9-16 und 9-60, § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und § 12 Abs. 6 BauGB (Aufhebung bei Nichterfüllung), sowie auf das beim DOSB eingereichte Bewerbungskonzept BERLIN+ vom 3. Juni 2026. Laut Senat liegt derzeit keine Förderzusage vor und es gibt keine Einschätzung zu Bedarf oder Wirtschaftlichkeitsauswirkungen auf bestehende Veranstaltungsorte.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26379, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.