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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Ausbau S25 – S-Bahnhof Eichborndamm

7. Juli 2026Dokument 19/26382 · WP 19Berlin
Björn Wohlert
S-Bahnhof EichborndammBarrierefreiheitPersonenunterführungPlanfeststellungsverfahrenDenkmalschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem geplanten Bau eines zweiten, barrierefreien Zugangs zum S-Bahnhof Eichborndamm in Berlin-Reinickendorf. Vorgesehen ist eine Personenunterführung, die die Straße Im Hufenschlag im Norden mit der General-Barby-Straße im Süden verbindet und zugleich einen zweiten Zugang zum Bahnsteig schafft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner der Siedlung Im Hufenschlag und der General-Barby-Straße im Bezirk Reinickendorf sowie Fahrgäste des S-Bahnhofs Eichborndamm. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die DB InfraGO AG, das Eisenbahn-Bundesamt und die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Reinickendorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie ist der Planungsstand für den zweiten Zugang zum S-Bahnhof Eichborndamm? 2) Wurde die Planung mit einem an den Denkmalschutz angepassten Vordach weiterverfolgt? 3) Welche Variante der Tunnellage wird favorisiert? 4) Wie ist der Stand des zweiten Planfeststellungsverfahrens nach Abschluss des ersten Anlaufs?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass am 21.11.2025 der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag zwischen dem Land Berlin und der DB InfraGO AG unterzeichnet wurde. Geplant ist ein zusätzlicher, vollständig barrierefreier Zugang östlich des bestehenden Bahnsteigs mit einer um 10° zur Gleisachse gedrehten Personenunterführung. Auf der Nordseite (Im Hufenschlag) ist der Zugang wegen geringen Höhenunterschieds ohne zusätzliche Bauwerke barrierefrei möglich; auf der Südseite (General-Barby-Straße) muss ein Höhenunterschied von ca. 1,30 m mittels eines Rampenbauwerks neben der Zugangstreppe überwunden werden, wobei die Rampen- und Treppenanlage komplett überdacht wird. Zum Bahnsteig führt ein überdachtes Treppenbauwerk mit parallel angeordnetem Aufzug. Die Denkmalschutzbehörden wurden laut DB InfraGO AG im Rahmen der TöB-Beteiligung einbezogen und die planfestgestellte Lösung mit ihnen abgestimmt; die Ausführungsplanung ist zudem mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Reinickendorf abzustimmen. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 30.12.2025 vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, erlassen und ist seit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 30.03.2026 bestandskräftig.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Björn Wohlert) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, unterzeichnet durch Arne Herz). Der Senat gibt an, Teile der Antwort beruhten auf einer Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, da er diese Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten könne. Genannte Daten: Vertragsunterzeichnung 21.11.2025, Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2025, Bestandskraft seit 30.03.2026, Höhenunterschied Südzugang ca. 1,30 m, Drehung der Unterführung um 10° zur Gleisachse, Streckenabschnitt Bahn-km 8,300 bis 8,400 der Strecke 6183 Bln-Schönholz–Kremmen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26382, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.