📄 Berufsbetreuer:innen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Umstellung der Berliner Verwaltung vom IT-Fachverfahren ProFiskal auf das neue Verfahren HKR-Neu im Juni 2026 und deren Auswirkungen auf die Auszahlung von Vergütungen an Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine. Während des sogenannten Cutover-Zeitraums vom 9. bis 29. Juni 2026 kam es laut Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu Einschränkungen bei der Bearbeitung und Anordnung von Auszahlungen, die nicht nur Berufsbetreuer:innen, sondern alle Auszahlungen der Hauptverwaltung betrafen.
👥 Wer ist betroffen?
Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine in Berlin, insbesondere an den Amtsgerichten Charlottenburg, Spandau und Lichtenberg, sowie das Kammergericht und die Senatsverwaltungen für Justiz/Verbraucherschutz und für Finanzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen, ob und für welchen Zeitraum Auszahlungen an Berufsbetreuer:innen eingeschränkt waren, wann die IT-Umstellung geplant wurde und wann Auswirkungen bekannt waren, welche Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden, wie viele Vergütungsanträge zum Stichtag 31.05.2026 offen waren, wie sich Bearbeitungszeiten seit 2023 entwickelt haben, welche wirtschaftlichen Auswirkungen bekannt sind, wie der Senat die Kritik des Bundesverbands der Berufsbetreuer:innen bewertet, ob eine Übergangslösung existierte, welche Alternativen geprüft wurden, wie und wann Betroffene informiert wurden und welche Schlussfolgerungen der Senat für künftige IT-Projekte zieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz antwortet, dass während des Cutover-Zeitraums (9.–29. Juni 2026) Einschränkungen bei Auszahlungsanordnungen bestanden, die Zahlungsfähigkeit des Landes Berlin aber durchgehend gewährleistet war und ein Ausnahmeverfahren für eilbedürftige Zahlungen eingerichtet wurde. Erste Informationen zur Umstellung ergingen im Februar 2026, terminliche Konkretisierungen Ende März 2026, das Ausnahmeverfahren wurde mit Schreiben vom 18. Mai 2026 mitgeteilt. Zum Stichtag 31.05.2026 waren beim Amtsgericht Spandau fünf Anträge über 3.683,93 Euro und beim Amtsgericht Lichtenberg 36 Anträge über 34.282,47 Euro offen; beim Amtsgericht Charlottenburg befanden sich nur einzelne Anträge im Scanprozess. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Vergütungsanträge liegt in den meisten Amtsgerichten zwischen einer und vier Wochen; beim Amtsgericht Mitte verkürzte sie sich seit 2023 von ein bis drei Monaten auf ein bis zwei Wochen, beim Amtsgericht Spandau verlängerte sie sich tendenziell, laut Senat u.a. wegen steigender Fallzahlen. Zu wirtschaftlichen Auswirkungen auf Betreuer:innen liegen dem Senat keine systematischen Erkenntnisse vor. Die vom Berufsverband der Berufsbetreuer*innen e.V. geäußerten Bedenken zu Liquiditätsengpässen würden laut Senat sehr ernst genommen. Information der Betroffenen erfolgte ab Mai 2026 über Internetseiten der Gerichte, Aushänge, gerichtliche Schreiben, persönliche Gespräche und Mitteilungen an Betreuungsbehörden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Jan Lehmann (SPD); eine Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor (Antwort vom 2. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Dirk Feuerberg). Die Senatsverwaltung nennt konkrete Zahlen: Amtsgericht Spandau fünf offene Anträge über 3.683,93 Euro, Amtsgericht Lichtenberg 36 offene Anträge über 34.282,47 Euro (Stichtag 31.05.2026). Der Cutover-Zeitraum wird mit 9. bis 29. Juni 2026 angegeben, das Ausnahmeverfahren wurde laut Senat mit Schreiben vom 18. Mai 2026 mitgeteilt und orientiert sich an Tz. 12 VV Kassen – ProFiskal. Die im Fragetext erwähnte Einschätzung des Bundesverbands der Berufsbetreuer:innen (Landesgruppe Berlin) aus einem Schreiben von Mitte Mai 2026 zu drohenden Liquiditätsproblemen ist eine Bewertung dieses Verbands, keine Feststellung des Senats; der Senat erklärt dazu lediglich, die Bedenken ernst zu nehmen und verweist auf die getroffenen Vorkehrungen.