📄 Standortentwicklung der German University in Cairo (GUC) Berlin Campus und die Auswirkungen auf das lokale Gewerbe?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die German University in Cairo (GUC), eine private, in Ägypten staatlich anerkannte Hochschule, die in Berlin unter dem Namen GUC Berlin eine Niederlassung betreibt. Der Fragesteller möchte wissen, ob und wie das Land Berlin die GUC finanziell unterstützt, wie ihr rechtlicher Status und ihre Anerkennung geregelt sind, welche Kooperationen mit Berliner Hochschulen bestehen und wie sich die Standortentwicklung am Borsiggelände in Reinickendorf auf das dortige Gewerbe auswirkt.
👥 Wer ist betroffen?
Die German University in Cairo (GUC) und ihre Berliner Niederlassung, die Berliner Hochschulen (u. a. Technische Universität Berlin, Freie Universität Berlin, HTW Berlin, HWR Berlin), das Bezirksamt Reinickendorf, die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie die Nostalgic Art Merchandising GmbH als benachbarter Gewerbebetrieb am Standort Borsiggelände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Erhält die GUC Fördermittel oder sonstige Unterstützung vom Land Berlin, und wenn ja in welcher Höhe und für welche Zwecke? Ist die GUC in Berlin staatlich anerkannt bzw. akkreditiert und welchen rechtlichen Status hat sie? Welche Kooperationen bestehen zu Berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Welche Bedeutung hat die GUC für die Berliner Wissenschaftslandschaft? Wie viele Studierende und Beschäftigte gibt es am Berliner Standort, welche Ausbaupläne bestehen, und welche Konflikte mit ansässigen Gewerbebetrieben sind bekannt sowie welche Maßnahmen wurden zur Entschärfung ergriffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung antwortet, dass eine landesseitige Förderung der GUC durch den Senat nicht vorhanden ist. Die GUC Berlin wurde 2012 als sonstige Einrichtung nach § 124a BerlHG angezeigt, ist damit aber nicht staatlich anerkannt oder akkreditiert; die Rechtsaufsicht liegt in Ägypten. GUC-Abschlüsse werden in der Datenbank anabin nach A4 (Bachelor) und PGS (Master) klassifiziert. Die GIU Berlin ist dagegen eine staatlich anerkannte private Hochschule nach § 123 BerlHG und unterhält Kooperationen zu GUC und GUC Berlin; HTW, HWR, Hochschule Ulm und Hochschule Heilbronn waren am Aufbau der GIU Cairo beteiligt, ein gemeinsamer DAAD-Antrag lief laut HTW am 31.01.2026 aus. Die HWR unterhält laut eigenen Angaben seit November 2022 einen bilateralen Kooperationsvertrag mit der GIU Cairo. Die TU Berlin kooperierte 2013–2016 im Erasmus-Mundus-Projekt EDBKN sowie 2024 bei einem DAAD-Workshop mit der GUC; die FU Berlin führt ein von der Alexander von Humboldt Stiftung mit 55.000 Euro gefördertes Pharmazie-Projekt (Laufzeit 01.07.2024–30.06.2026) mit GUC-Bezug durch. Diese Kooperationen werden vom Land Berlin nicht gesondert unterstützt. Zur Bedeutung der GUC teilt der Senat mit, dass sie für die Berliner Hochschulen keine herausgehobene Bedeutung als strategischer Partner habe. Zu Studierendenzahlen, Beschäftigten und Ausbauplänen liegen dem Senat keine Kenntnisse vor, eine Auskunftspflicht bestehe laut § 124a BerlHG nicht. Das Bezirksamt Reinickendorf berichtet von einem privatrechtlichen Konflikt zwischen der GUC Berlin und der Nostalgic Art Merchandising GmbH wegen der geplanten Bebauung eines GUC-Grundstücks mit einem Studentenwohnheim, die die bisherige Anlieferpraxis der GmbH beeinträchtigt. Es fanden ein Vor-Ort-Termin (12.02.2025) sowie zwei weitere Gespräche (15.10.2025 und 17.02.2026) statt; die GUC schlug ein geringfügiges Einrücken des Baukörpers als Kompromiss vor. Das Bezirksamt bewertet die Campus-Erweiterung grundsätzlich positiv und sieht keine Gefährdung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Sven Meyer eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor (Senat, in Vertretung Dr. Henry Marx, Berlin, 30. Juni 2026). Die Antwort nennt eine konkrete Fördersumme von 55.000 Euro (Alexander von Humboldt Stiftung, FU-Projekt, Laufzeit 01.07.2024–30.06.2026) sowie Daten zu Gesprächsterminen (12.02.2025, 15.10.2025, 17.02.2026) im Gewerbekonflikt. Rechtsgrundlagen: § 124a BerlHG (GUC, Anzeige 2012) und § 123 BerlHG (GIU Berlin, staatliche Anerkennung). Die Bewertung der Campus-Erweiterung als positiv und ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen stammt vom Bezirksamt Reinickendorf, nicht vom Senat selbst. Zu mehreren Fragen (u. a. Qualitätssicherung an der GUC, Studierendenzahlen, Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Auswirkungen auf die Gewerbestruktur) liegen dem Senat laut eigener Angabe keine Informationen vor.