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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Fake-Accounts beim Verfassungsschutz Berlin im Jahr 2026

9. Juli 2026Dokument 19/26391 · WP 19Berlin
Marc Vallendar
Fake-AccountsVerfassungsschutzsoziale NetzwerkeExtremismusbeobachtungJugendschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Fake-Accounts die Abteilung Verfassungsschutz der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport in sozialen Netzwerken und Chatgruppen nutzt, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und wie viele Mitarbeitende damit befasst sind. Zudem fragt er, ob und wie solche Accounts gezielt zur Beobachtung von Ansprache und Radikalisierung von Jugendlichen eingesetzt werden und wie der Schutz von Minderjährigendaten sichergestellt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Verfassungsschutzbehörde Berlin, deren rund 70 mit dem Thema befasste Mitarbeitende, sowie Betreiber und Nutzer der genannten sozialen Netzwerke und Chatgruppen, in denen Beobachtungsobjekte aktiv sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: (1) Anzahl und Verteilung der Fake-Accounts nach sozialem Netzwerk und Phänomenbereich; (2) ob und welche Gruppen der Verfassungsschutz seit 2025 selbst erstellt und betrieben hat; (3) auf welcher Rechtsgrundlage die Accounts genutzt werden; (4) wie viele Personen damit befasst sind; (5) in welchem Umfang Fake-Accounts gezielt zur Beobachtung von Ansprache, Radikalisierung und Rekrutierung von Jugendlichen eingesetzt werden; (6) auf welcher Rechtsgrundlage dies bei an Jugendliche gerichteten Plattformen erfolgt; (7) wie die Einhaltung von § 12 VSG Bln (Verbot der Speicherung von Daten unter 14-Jähriger) sichergestellt wird; (8) inwieweit Mitarbeitende aktiv in solchen Gruppen kommunizieren und wie unzulässige Provokation ausgeschlossen wird; (9) wie viele Personen sich auf die Beobachtung von Online-Aktivitäten mit Fokus auf Jugendliche spezialisieren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat beantwortet die Fragen 1, 5, 6, 7 und 8 nur teilweise bzw. verweigert Teile unter Verweis auf Geheimhaltungsbedürftigkeit (Staatswohl, Funktionsfähigkeit der Behörde). Zu Frage 1 nennt er eine Gesamtzahl von 413 Accounts, aufgeschlüsselt nach Plattform (u. a. Facebook 74, Instagram 83, X 37, TikTok 37, Telegram 25, Discord 11, LinkedIn 16, Xing 11, VK 13, weitere kleinere Plattformen mit 1–3 Accounts); die Priorisierung der Phänomenbereiche wird mit Rechtsextremismus, Islamismus/Auslandsbezogener Extremismus, Linksextremismus und Spionageabwehr angegeben, kleinere Plattformen werden aus Staatswohlgründen nicht benannt. Zu Frage 2 antwortet der Senat, es seien keine eigenen Gruppen erstellt oder betrieben worden. Zu Frage 3 nennt er als Rechtsgrundlage §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 3 S. 1 und 2, 8 Abs. 1 S. 1 und § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 8 VSG Bln. Zu Frage 4 gibt er rund 70 befasste Mitarbeitende an. Zu den Fragen 5 und 6 verweist der Senat auf dieselbe Rechtsgrundlage und betont, die Aktivitäten richteten sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, nicht gegen Jugendliche; zudem wird auf § 12 VSG Bln verwiesen, der die Speicherung von Daten unter 14-Jähriger verbietet. Zu Frage 7 erklärt der Senat, technische, organisatorische und untergesetzliche Vorschriften stellten die Einhaltung von § 12 VSG Bln sicher, ohne weitere Details zu nennen. Zu Frage 8 verweist er auf fach- und dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen, ebenfalls ohne Details. Frage 9 wird mit Verweis auf die Antworten zu Fragen 5 und 6 beantwortet, ohne konkrete Zahl.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Marc Vallendar); eine Antwort des Senats liegt vor. Der Senat begründet die teilweise Geheimhaltung unter Berufung auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20. März 2019 (VerfGH 92/17) sowie Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin und erklärt, auch eine Beantwortung unter der Geheimschutzordnung komme nicht in Betracht. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz der Accounts nennt der Senat §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 3 S. 1 und 2, 8 Abs. 1 S. 1 sowie § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 8 VSG Bln sowie § 12 VSG Bln zum Schutz von Daten Minderjähriger unter 14 Jahren. Konkrete Zahlen nennt der Senat nur zur Gesamtzahl der Accounts (413) und ihrer Verteilung auf benannte Plattformen sowie zur Mitarbeiterzahl (rund 70).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26391, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.