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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße in Karlshorst – unter die Gleise gekommen?

12. Juli 2026Dokument 19/26393 · WP 19Berlin
Dr. Stefan Taschner
RadverkehrsanlagenStraßenbahngleisePlanfeststellungsverfahrenMobilitätsgesetzGleissanierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Stand der Planung von Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße in Karlshorst. Der Fragesteller verweist darauf, dass bereits 2018 Entwürfe für Radwege vorgestellt wurden, seitdem aber laut seiner Darstellung widersprüchliche Angaben zum Planungsstand gemacht worden seien. Hintergrund ist, dass die dortigen Straßenbahngleise nach Darstellung des Fragestellers das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und für regelkonforme Radinfrastruktur in die Straßenmitte verlegt werden müssten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner:innen und Radfahrenden in Karlshorst (Bezirk Lichtenberg), die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie und wo wurden die 2018 erarbeiteten Planungsergebnisse veröffentlicht; welche Schritte zur Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen wurden seit 2018 jahresweise unternommen; welche Kommunikation fand zwischen SenMVKU und BVG statt; welche Planungsergebnisse wurden erzielt und öffentlich kommuniziert; wie der aktuelle Entwurf aussieht; wann und durch wen die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens sowie die Entscheidung zur kompletten Gleiserneuerung ab Mai 2026 getroffen wurde; wer die Prüfpflicht nach § 39 Abs. 2 Mobilitätsgesetz durchgeführt hat; welche Kosten die Gleiserneuerung und eine spätere Gleisverlegung verursachen; und wie die Zeitplanung für das Planfeststellungsverfahren aussieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Senats, ergänzt durch Stellungnahmen der BVG, enthält folgende Angaben: Die Ergebnisse der Bürgerveranstaltung 2018 wurden als Aktenvermerke und Protokolle an die Teilnehmenden ausgegeben, nicht breiter veröffentlicht. Die BVG steht in vierteljährlichen Austauschterminen mit SenMVKU zur Planung von Gleiserneuerung, barrierefreiem Haltestellenausbau und Radverkehrsanlagen; die Vorplanungsunterlage wurde 2025 eingereicht, die fachliche Prüfung erfolgte 2026. 2023 kam die zuständige Anhörungsbehörde zu dem Ergebnis, dass wegen der Neuaufteilung des Straßenraums eine planrechtliche Befassung (Planfeststellungsverfahren) notwendig ist. Die BVG entschied 2023 zudem, aus Gründen der Betriebssicherheit und wegen fortschreitenden Gleisverschleißes eine kurzfristige Instandhaltungsmaßnahme (ohne Gleisverlegung) durchzuführen, die ab Mai 2026 beginnt und bei der die Gleise komplett ausgetauscht, aber am bisherigen Platz verbleiben. Für diese Maßnahme wurden laut BVG Bauleistungen in Höhe von 1.409.000 Euro vergeben; weitere Verwaltungs- und Personalkosten bei BVG, SenMVKU und SGA Lichtenberg werden nicht gesondert ausgewiesen. Die Kosten einer künftigen Gleisverlegung zur Schaffung regelkonformer Radwege können laut BVG erst nach Vorliegen einer geprüften Bauplanungsunterlage benannt werden. Die erneute Vorlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen; die weitere Zeitplanung hängt vom Prüfergebnis ab. Zur laufenden Instandhaltungsmaßnahme erfolgte laut Antwort keine gesonderte Prüfung nach § 39 Abs. 2 Mobilitätsgesetz, da es sich nicht um eine grundhafte Instandsetzung mit Gleisverschiebung handelt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 2. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Arne Herz (SenMVKU). Mehrere Antworten sind als wörtliche Stellungnahmen der BVG gekennzeichnet. Der Senat nennt konkrete Kosten von 1.409.000 Euro für die Bauleistungen der Instandhaltungsmaßnahme Mai bis September 2026. Als frühere Bezugspunkte werden die Bürgerveranstaltungen vom 4. Juni 2018 und 18. Dezember 2018 sowie eine Einschätzung der Anhörungsbehörde aus dem Jahr 2023 genannt. Die in der Vorbemerkung des Abgeordneten enthaltenen Bewertungen zu widersprüchlichen Auskünften der BVG sind dessen eigene Darstellung und werden vom Senat in der Antwort nicht bestätigt oder kommentiert.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26393, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.