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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Neue Leitlinien zur Wohnungslosenhilfe in Berlin: Wie geht es nun weiter?

7. Juli 2026Dokument 19/26402 · WP 19Berlin
Taylan Kurt
WohnungslosigkeitWohnungsnotfallhilfeObdachlosigkeitFachstellen Soziale WohnhilfeKinderschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand der neuen Leitlinien zur Wohnungsnotfallhilfe in Berlin, insbesondere nach einer Priorisierung der dort genannten Maßnahmen, nach Rückmeldungen aus dem Rat Wohnungsnotfallhilfe und nach der Kritik der Landesarmutskonferenz Berlin an den Leitlinien. Außerdem geht es um Schutzkonzepte für minderjährige wohnungslose Personen, um koordinierendes Personal in der Senatsverwaltung für Soziales und um den Stand des Fachstellenkonzepts zu den Sozialen Wohnhilfen.

👥 Wer ist betroffen?

Wohnungslose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in Berlin, darunter minderjährige Personen in ordnungsrechtlicher Unterbringung, die zwölf Berliner Bezirke, die Fachstellen Soziale Wohnhilfe, der Rat Wohnungsnotfallhilfe, die Landesarmutskonferenz Berlin sowie die Senatsverwaltungen für Soziales und für Jugend.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Ist eine Priorisierung der unter Punkt 8 der Leitlinien genannten Maßnahmen geplant, durch wen und bis wann? Gab es Protokollerklärungen von Mitgliedern des Rats Wohnungsnotfallhilfe zum Leitlinien-Entwurf? Wie geht der Senat mit der Kritik der Landesarmutskonferenz um, etwa an fehlenden Zeitplänen und mangelnder Priorisierung? Welche Schutzkonzepte gibt es für die laut Anfrage 29% minderjährigen ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen, und wer ist dafür zuständig? Wie viel koordinierendes Personal gibt es in der Senatsverwaltung für Soziales für die Umsetzung der Leitlinien-Maßnahmen, und ist eine zentrale Koordinierungsstelle nötig? Wie ist der Stand der Umsetzung des Fachstellenkonzepts zu den Sozialen Wohnhilfen, und ist eine Begleitung räumungsbetroffener Haushalte in allen Bezirken sichergestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass die Priorisierung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Verantwortlichen erfolgt, nicht zentral; eine Veröffentlichung der Bilanz zum Umsetzungsstand sei beabsichtigt. Der Rat Wohnungsnotfallhilfe habe den Leitlinien-Entwurf in Sitzungen am 28.11.2026 (Teil 1) und 13.02.2026 (Teil 2) diskutiert, wobei Ratsmitglieder rege Gelegenheit zu schriftlichen und mündlichen Anmerkungen nutzten. Zur Kritik der Landesarmutskonferenz vom 29. Mai 2026 antwortet der Senat, deren Stellungnahme weise große inhaltliche Schnittmengen mit den Leitlinien auf und lege den Schwerpunkt auf drei bis vier der acht Handlungsfelder. Konzepte für Kinder- und Jugendschutz seien im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) bereits erarbeitet und Teil der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung des LFU; die Federführung liege bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung, abgestimmt mit der für Jugend zuständigen Verwaltung im GStU-Forum. Für die Koordination des Leitlinien-Prozesses seien Stellenanteile von zwei Dienstkräften in der Sozialverwaltung vorgesehen, keine zentrale Koordinierungsstelle. Zum Fachstellenkonzept (seit 2019 mit den zwölf Bezirken vereinbart) nennt der Senat eine laufende Überarbeitung, eine geplante landesweite digitale Fachanwendung und eine laufende prozessbasierte Personalbedarfsermittlung (PPBE); eine Begleitung aller räumungsbetroffenen Haushalte in allen Bezirken sei aus Ressourcengründen nicht regelhaft sichergestellt, erfolge aber bei vermuteter Obdachlosigkeit infolge einer Räumung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) am 16. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 30. Juni 2026. Der Senat verweist auf frühere Drucksache Nr. 19/23089 sowie auf das Fachstellenkonzept von 2019 und die alten Leitlinien von 2019. Als Datenangabe nennt die Anfrage, dass 29% der laut Anfrage rund 55.000 ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen in Berlin minderjährig seien; diese Zahl wird vom Fragesteller genannt und von der Antwort nicht widerlegt oder bestätigt. Die Landesarmutskonferenz Berlin kritisiert laut ihrem Papier 'Manifest Wohnen – Handeln statt Hadern' vom 29. Mai 2026 u.a. fehlende verbindliche Zeitpläne, mangelnde Priorisierung, unzureichende Erfolgskontrolle, zu geringe Beteiligung von Betroffenen und Fachpraxis, unterschiedliche Standards zwischen den Bezirken und fehlende Transparenz beim Umsetzungsstand.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26402, Wahlperiode 19, eingereicht 16. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.