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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Mieterinnen und Mieter nicht im Regen stehen lassen – Wann kommt die Ausweitung des Milieuschutzes in Reinickendorf-Ost?

7. Juli 2026Dokument 19/26403 · WP 19Berlin
Bettina König
Milieuschutzsoziale ErhaltungsgebieteMieterschutzVerdrängungMietpreisentwicklung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft eine im Auftrag des Bezirks Reinickendorf durchgeführte Studie zur möglichen Ausweitung des Milieuschutzes (sozialer Erhaltungsgebiete) auf Siedlungsbereiche in Reinickendorf-Ost, die an das bestehende Gebiet „Letteplatz“ angrenzen. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung solcher Gebiete sowie ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vom 8.11.2023. Die Fragestellerin möchte wissen, welche Ergebnisse die Studie gebracht hat und wann eine Entscheidung über weiteren Milieuschutz fällt.

👥 Wer ist betroffen?

Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer in den Reinickendorfer Siedlungsbereichen „Schäfersee“, „Teichstraße“, „Breitkopfbecken“ und „Hausotterplatz“ sowie im bestehenden Erhaltungsgebiet „Letteplatz“; zuständig sind das Bezirksamt Reinickendorf und die Bezirksverordnetenversammlung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Überlegungen führten zur Beauftragung der Studie und welche Organisation führte sie durch? In welchem Zeitraum wurde sie durchgeführt? Wie hoch waren die Kosten und wer finanzierte sie? Welche Wohngebiete und Kriterien wurden untersucht? Zu welchen Ergebnissen kam die Studie? Wie bewerten die zuständige Bezirksstadträtin, das Bezirksamt und der Senat die Ergebnisse? Welche Behörde entscheidet über die Einrichtung weiterer Milieuschutzgebiete und wann erfolgt diese Entscheidung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats (auf Basis einer Stellungnahme des Bezirks Reinickendorf) wurde die Studie nach Zuschlag im November 2024 an die S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vergeben; die Haushaltsbefragung und Analysen erfolgten 2025, die Ergebnisse der Haushaltsbefragung wurden im Februar 2026 vorgestellt, der finale Bericht lag am 13.5.2026 vor. Die Kosten betrugen 90.319,14 Euro, finanziert vollständig durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Untersucht wurden Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck, Verdrängungspotenzial und Gebietsbindung nach § 172 BauGB mittels Haushaltsbefragung, Mietpreisanalyse, Bewertung der Wohnungsbestände sowie Aufwertungs- und Verdrängungsrisiken. Die Studie kam laut Bezirk zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand bzw. Erlass weiterer sozialer Erhaltungsverordnungen in der gesamten Untersuchungskulisse nachgewiesen wurden; empfohlen wird, die Teilgebiete „Schäfersee“, „Teichstraße“, „Breitkopfbecken“ und „Hausotterplatz“ als soziale Erhaltungsgebiete festzusetzen. Das bestehende Gebiet „Letteplatz“ sei laut Studie weiterhin erforderlich. Am 10.04.2026 wurde laut Bezirk ein Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt veröffentlicht und per Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Senat antwortet zu Frage 10, dass er die Festlegung sozialer Erhaltungsgebiete begrüßt, sofern die Anwendungsvoraussetzungen vorliegen, da dadurch Luxusmodernisierungen und Wohnungsverlust durch Rückbau oder Umnutzung verhindert werden können; für Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhe sich dadurch der Aufwand für erhaltungsrechtliche Genehmigungen. Zum endgültigen Entscheidungsverfahren teilt der Bezirk mit, dass nach Vorprüfung durch die Abteilung Stadtentwicklung und Beschluss des Bezirksamts als Kollegialorgan die abschließende Entscheidung bei der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf liegt; einen konkreten Termin für diese Entscheidung nennt die Antwort nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Abgeordneten Bettina König eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme des Bezirks Reinickendorf, da der Senat laut eigener Angabe für die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit zuständig ist. Zur internen Bewertung durch das Bezirksamtskollegium (Frage 9) verweist der Bezirk auf die Vertraulichkeitsregeln der Geschäftsordnung des Bezirksamts Reinickendorf (§ 7) und macht hierzu keine inhaltliche Angabe. Die Studie wurde von der S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH durchgeführt und kostete 90.319,14 Euro, finanziert durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 8.11.2023 (Drucksache 0810/XXI) wird als Ausgangspunkt der Untersuchung genannt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26403, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.