📄 Fragliche Busbeschleunigung in der Königsberger Straße in Lichterfelde
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Regelung des Bussonderfahrstreifens in der Königsberger Straße in Berlin-Lichterfelde, dessen Geltungszeit in Fahrtrichtung Süd-Ost zwischen den Einmündungen Giesensdorfer Straße und Ostpreußendamm von 14:00 Uhr auf 12:00 Uhr vorverlegt wurde. Die Fragestellerin möchte wissen, auf welcher Datengrundlage diese Entscheidung beruhte und welchen konkreten Nutzen sie für den Busverkehr gebracht hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Busfahrgäste im Abschnitt der Königsberger Straße in Lichterfelde, außerdem Radfahrende, die den Streifen mitnutzen dürfen, sowie Anwohnende mit Parkbedarf in dem Bereich.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt: 1) welche Datengrundlage (Verkehrsaufkommen, Stauzeiten, Unfallhäufigkeit) zur Vorverlegung der Busspur-Zeit von 14 auf 12 Uhr führte; 2) um wie viele Sekunden sich die durchschnittliche Fahrzeit der Busse zwischen 12 und 14 Uhr seit der Änderung verkürzt hat, aufgeschlüsselt nach Monaten; 3) ob vor der Änderung Alternativen zur Busbeschleunigung geprüft wurden, die den Individualverkehr nicht einschränken (z.B. Ampeloptimierung); 4) wie der Senat die Einschränkung des Individualverkehrs in den zwei zusätzlichen Stunden gegen den Nutzen für den ÖPNV abgewogen hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet: Der Bussonderfahrstreifen wurde bereits 1995 eingerichtet; die Erweiterung der Geltungszeit (Antrag der BVG) wurde im Oktober 2019 umgesetzt. Nach Angaben der BVG stieg die durchschnittliche Betriebsgeschwindigkeit auf dem Abschnitt von 21,7 km/h vor der Maßnahme auf 23,6 km/h ab dem 11.09.2019 und blieb seitdem stabil. Die Verlustzeit zwischen 12 und 14 Uhr sank leicht von 10,9 auf 9,5 Sekunden pro Fahrt. Eine monatsweise Aufschlüsselung der Fahrzeitverkürzung wird nicht genannt. Im Zuge der Maßnahme wurden die angrenzenden Lichtsignalanlagen überprüft und optimiert; laut Senat wurden keine alternativen Maßnahmen zur Busbeschleunigung identifiziert, die ohne Nachteile für den ÖPNV umsetzbar gewesen wären. Die Busfrequenz liegt laut Antwort von 6 bis 21 Uhr gleichbleibend hoch bei 9 bis 12 Bussen pro Stunde. Zur Abwägung führt der Senat an, dass Parkbedürfnisse während der Geltungszeit auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite, in Nebenstraßen, auf privaten Stellflächen oder durch kurze Fußwege gedeckt werden könnten, und dass durch die längere Geltungszeit auch der Radverkehr von der geschützten Verkehrsführung profitiere. Der Senat bewertet, dass die positiven Aspekte die negativen und als gering eingeschätzten Auswirkungen überwiegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Abgeordneten Cornelia Seibeld am 17.06.2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 03.07.2026, in Vertretung durch Arne Herz). Die Antwort beruht laut Vorbemerkung der Verwaltung teilweise auf einer Stellungnahme der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), da der Senat nicht alle Sachverhalte aus eigener Zuständigkeit beantworten konnte. Genannte Zahlen: Einrichtung des Bussonderfahrstreifens 1995, Erweiterung der Geltungszeit Oktober 2019 (wirksam ab 11.09.2019 laut Geschwindigkeitsdaten), Geschwindigkeitsanstieg von 21,7 auf 23,6 km/h, Verlustzeitreduktion von 10,9 auf 9,5 Sekunden, Busfrequenz 9–12 Busse/Stunde zwischen 6 und 21 Uhr.