📄 Entlastung der Sozialämter - Maßnahmenplanung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Zielvereinbarung zur Optimierung der Transferkostensteuerung und Personalausstattung im Sozialbereich (ZV Soz), mit der die überlasteten bezirklichen Sozialämter in Berlin entlastet werden sollen. Es geht um den Stand der Unterzeichnung, zentrale Inhalte, die Festlegung verbindlicher Aktenraten sowie die Entfristung von Beschäftigungspositionen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die zwölf Berliner Bezirksämter und ihre Sozialämter, die dort beschäftigten Mitarbeitenden (insbesondere die sogenannten Ukraine-Beschäftigungspositionen), sowie leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach AsylbLG, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten beziehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: den Stand der Unterschriften der Zielvereinbarung, die zentralen vereinbarten Verbesserungen, den Prozess zur Festlegung verbindlicher Aktenraten, die Zahl entfristeter Beschäftigungspositionen und deren bezirkliche Verteilung, den Zweck zusätzlicher 12 Beschäftigungspositionen, ob neue personelle Ressourcen oder nur eine Umverteilung zwischen Bezirken erfolgen, den Zeitpunkt einer messbaren Verbesserung der Personalausstattung, die Verbindlichkeit der Maßnahmenumsetzung angesichts eines Ressourcenvorbehalts, die Bewertung einer bezirklichen Protokollnotiz sowie geprüfte Abordnungsmöglichkeiten und Maßnahmen gegen den Aktenstau von Altfällen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats haben alle zwölf Bezirke sowie die zuständigen Senatsverwaltungen die ZV Soz unterzeichnet. Von den 155 sogenannten Ukraine-Beschäftigungspositionen (BePos) sollen 143 VZÄ ab Haushaltsjahr 2028 unbefristet in den Bezirksplafond aufgenommen werden; 12 BePos (je eine pro Bezirk) sind bis 31.12.2028 befristet für Transferkostensteuerung vorgesehen, vorrangig für Qualitätssicherung in Teilhabefachdiensten. Zum 31.12.2025 waren 93,4 von 155 BePos besetzt. Die Mengenzählung zur Ermittlung von Zielaktenraten läuft seit September 2025 und soll bis Ende Juni 2026 fortgeführt werden, die Benennung von Zielaktenraten wird nach Befassung im Steuerungsgremium im Juli 2026 angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahmen unterliegt laut Senat einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt und dem Konnexitätsprinzip. Zu Frage 11 (Aktenstau) haben einzelne Bezirke eigene Stellungnahmen abgegeben: Lichtenberg verzeichnet aktuell keinen Aktenstau, Mitte benennt einen Stellenbedarf von rund 53 Stellen im Amt für Soziales, von denen nur rund 17 der Ukraine-BePos entfristet werden, Treptow-Köpenick plant keine gesonderten Maßnahmen, und Tempelhof-Schöneberg verweist auf kontinuierliche Prozessverbesserung, erschwert durch hohe Mitarbeiterfluktuation.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Hendrikje Klein (Die Linke) am 16. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 1. Juli 2026. Für die Fragen 11 und 19 hat der Senat Stellungnahmen der Bezirke eingeholt, die bei Frage 11 wörtlich wiedergegeben werden. Der Senat nennt konkrete Zahlen: 155 BePos insgesamt, davon 143 VZÄ ab 2028 verstetigt und 12 BePos bis 31.12.2028 befristet; Besetzungsstand 93,4 von 155 BePos zum 31.12.2025. Die Umsetzung steht laut Senat unter Finanzierungsvorbehalt und dem Konnexitätsprinzip; eine endgültige Verstetigung der 12 BePos wäre frühestens ab 01.01.2029 möglich. Die Einschätzungen der einzelnen Bezirke zu Frage 11 sind als deren eigene Stellungnahmen gekennzeichnet, nicht als Senatsposition.