📄 Sachstand, Zeit- und Kostenplanung der Sanierung der Stubenrauchbrücke und des U-Bahnhofs Ullsteinstraße
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den Zustand und die geplante Sanierung der Stubenrauchbrücke am Tempelhofer Hafen sowie des darin liegenden U-Bahnhofs Ullsteinstraße der Linie U6. Die Brücke besteht aus zwei Teilbauwerken: Teilbauwerk A (mit dem U-Bahnhof, Zuständigkeit Land Berlin/BVG) und Teilbauwerk B (Zuständigkeit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV). Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet unter Einbeziehung von Stellungnahmen der BVG und der WSV.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer der U-Bahn-Linie U6, Verkehrsteilnehmende auf dem Tempelhofer Damm (B96) einschließlich Fuß- und Radverkehr, die Schifffahrt auf dem Teltowkanal sowie die beteiligten Institutionen Land Berlin, BVG und WSV.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach dem aktuellen Bauwerkszustand der Stubenrauchbrücke, den konkreten geplanten Instandsetzungsmaßnahmen, den Gründen für den Zeitplan ab 2028, dem detaillierten Zeitplan für Planung, Ausschreibung und Bau, den Gesamtkosten und deren Aufteilung, der Abstimmung zwischen Land Berlin, WSV und BVG, den Maßnahmen und Kosten der WSV für Teilbauwerk B, den konstruktiven Zusammenhängen zwischen Brücke und U-Bahnhof, den seit 2020 am U-Bahnhof festgestellten Schäden und getätigten Investitionen, weiteren geplanten Modernisierungsmaßnahmen sowie den zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen und Einschränkungen während der Bauzeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung weist Teilbauwerk A eine Zustandsnote von 2,8, Teilbauwerk B von 2,9 (jeweils „ausreichender Zustand“) auf, mit Schäden wie Betonabplatzungen, Durchfeuchtungen und Rissen. Die Instandsetzung von Teilbauwerk A ist für 2028 im Zuge der Tunnelsanierung des U-Bahnhofs vorgesehen, mit ca. 12 Monaten Planung und 5 Monaten für Ausschreibung/Vergabe; die Bauzeit steht noch nicht fest. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf grob 1,0 Mio. Euro zuzüglich noch nicht bezifferbarer Kosten für Verkehrssicherung; eine Kostenfortschreibung seit der vorherigen Anfrage (Drs. 19/25895) erfolgte laut Senatsverwaltung nicht. Die WSV teilt mit, dass für Teilbauwerk B ein Ersatzneubau vorgesehen sei (Grundinstandsetzung wegen Schäden ausgeschlossen), mit einem Zeitplan von Grundlagenermittlung 2028–2029 bis Bauausführung 2032–2034; Investitions- und Unterhaltungskosten seien noch nicht veranschlagt. Die BVG teilt mit, seit 2020 Investitionen von rund 6.500 Euro (2020), 9.000 Euro (2021), 226.000 Euro (2022) und laufend rund 2.240.000 Euro für Fugensanierung und Nachträge getätigt zu haben. Für den U-Bahnhof ist laut BVG eine vollumfassende Grundinstandsetzung mit Betoninstandsetzung, statischer Ertüchtigung der Bahnsteigplatte und gestalterischer Aufwertung geplant, ein Zeitplan dafür wird noch erarbeitet. Während der Bauzeit soll laut BVG der Regelbetrieb der U6 überwiegend durch Nachtarbeiten aufrechterhalten werden, mit abschnittsweiser Bahnsteigsperrung und vorgesehener Verkehrsführung (Kfz einspurig ca. 3,25 m, Radverkehr ca. 1,40 m, Fußverkehr ca. 2,50 m).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Lars Rauchfuß (SPD) am 18.06.2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt datiert vom 03.07.2026, unterzeichnet in Vertretung durch Arne Herz. Die Senatsverwaltung verweist mehrfach auf die vorherige Schriftliche Anfrage Drs. 19/25895. In die Antwort eingebunden sind wörtliche Stellungnahmen der BVG und der WSV. Die Zuständigkeit für Teilbauwerk A ist laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Land Berlin und BVG vom 26.07.1967/08.08.1967 geregelt; Teilbauwerk B liegt in der Zuständigkeit der WSV. Die WSV nennt als Gründe für die verzögerte Planung von Teilbauwerk B einen krankheitsbedingten Personalausfall (seit über einem Jahr) und die Priorisierung der Siemensbrücke.