📄 Runder Tisch „Inklusion, Autismus und komplexe Förderbedarfe“ zu nicht oder nur eingeschränkt beschulten Kindern und Jugendlichen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den ressortübergreifenden Runden Tisch „Inklusion, Autismus und komplexe Förderbedarfe“, der sich mit Kindern und Jugendlichen befasst, die in Berlin nicht oder nur eingeschränkt beschult werden. Laut der Vorbemerkung der Fragestellerinnen handelt es sich dabei vor allem um Kinder und Jugendliche mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Autismus und Geistige Entwicklung. Der Runde Tisch wurde laut Senat Ende April 2026 erstmals einberufen, nachdem der Fachbeirat Inklusion dies am 24.02.2026 empfohlen hatte; zwei weitere Sitzungen sind für Juli und September 2026 vorgesehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (insbesondere Autismus und Geistige Entwicklung), die nicht oder nur eingeschränkt beschult werden, sowie die am Runden Tisch beteiligten Institutionen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Schulleitungen, Schulaufsicht, Schulpsychologie, sonderpädagogische Beratung, Sozialpädiatrie, Elternvertretungen, Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und Fachverbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen: 1. Wie lautet die abschließende Zusammensetzung des Runden Tisches, wer hat darüber entschieden, und warum wurden die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie Gewerkschaften/Beschäftigtenvertretungen nicht einbezogen? 2. Welche konkrete Zielstellung bzw. welchen Auftrag hat der Runde Tisch? 3. Welchen Zeitplan verfolgt er, wann sollen Zwischen- bzw. Abschlussergebnisse vorgelegt werden? 4. Ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant, und wenn ja, in welcher Form?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Am Runden Tisch sind unter anderem Schulleitungen verschiedener Schulformen, die Schulaufsicht, weitere Bereiche der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Vertreter der Schulpsychologie, der sonderpädagogischen Beratung und Diagnostik, der Sozialpädiatrie, Elternvertretungen, Selbstvertretungs- und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie Fachverbände im Bereich Autismus und Inklusion vertreten. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist laut Senat ebenfalls Teil des Runden Tisches. Der Senat erklärt, der Runde Tisch erhebe nicht den Anspruch, sämtliche Institutionen und Interessengruppen abzubilden, sondern solle ein arbeitsfähiger Kreis mit unterschiedlichen Perspektiven sein. Zu den Fragen 2 bis 4 verweist der Senat auf die bereits veröffentlichten Schriftlichen Anfragen Nr. 19/25759 und Nr. 19/25925. Zum Zeitplan und zur Veröffentlichung der Ergebnisse teilt der Senat mit, dass die abschließende Sitzung nach derzeitiger Planung im September 2026 stattfindet und der Prozess noch nicht abgeschlossen sei, weshalb noch keine abschließende Aussage zu Ergebnissen, deren Kommunikation oder einer möglichen weiteren Umsetzung getroffen werden könne.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Franziska Brychcy und Regina Kittler (Die Linke) am 18. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 7. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie). Die Fragestellerinnen verweisen in ihrer Vorbemerkung auf Drs. 19/22544, wonach in Berlin 2.300 bis 2.800 Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt oder gar nicht beschult würden. Der Senat verweist zur Beantwortung von Frage 2 bis 4 auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 19/25759 und Nr. 19/25925. Laut Vorbemerkung hat der Fachbeirat Inklusion am 24.02.2026 einen Beschluss gefasst, der unter anderem die Einrichtung eines ressortübergreifenden Runden Tisches im 1. Quartal 2026 empfahl; dieser fand laut Senat tatsächlich Ende April 2026 erstmals statt. Zwei weitere Sitzungen sind laut Vorbemerkung für Juli und September 2026 vorgesehen.