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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 THW-Standort Soorstraße/Westend (II)

13. Juli 2026Dokument 19/26444 · WP 19Berlin
Reinhard Naumann
Technisches HilfswerkKatastrophenschutzLiegenschaftenSanierungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den THW-Standort Soorstraße in Berlin-Westend, an dem sich sowohl ein THW-Ortsverband als auch die Geschäftsstelle des THW-Landesverbandes Berlin-Brandenburg-Sachsen-Anhalt befinden. Hintergrund ist, dass wegen erforderlicher Sanierungsmaßnahmen der Immobilie eine Verlagerung zumindest des Ortsverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf, möglicherweise auch des Landesverbandes, erforderlich werden könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Technische Hilfswerk (THW) mit seinem Ortsverband Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Landesverband Berlin-Brandenburg-Sachsen-Anhalt, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin und Verwalterin der Liegenschaft sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als mögliche Unterstützerin bei der Suche nach Ersatzflächen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen, welche Bedeutung der Standort Soorstraße im Rahmen der gesamtstädtischen Abstimmung zwischen Senat und THW-Landesverband bei Fragen des Zivil- und Katastrophenschutzes hat; ob dem Senat bekannt ist, dass wegen Sanierungsbedarf eine Verlagerung des Ortsverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf und möglicherweise des Landesverbandes erfolgen muss; und welche Möglichkeiten der Senat trotz Bundeszuständigkeit für das THW hat, bei der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten zu helfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass dem Standort Soorstraße im Vergleich zu anderen THW-Standorten keine herausgehobene Bedeutung zukommt, da im Katastrophenschutz vor allem die dislozierten THW-Ortsverbände zum Einsatz kommen und die Abstimmung auch über digitale Kanäle einschließlich BOS-Digitalfunk erfolgt. Dem Senat sind die geschilderten Sanierungs- und Verlagerungsumstände bekannt; da die Liegenschaft im alleinigen Eigentum und in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) steht, liegen dem Senat keine weiteren liegenschaftsbezogenen Erkenntnisse vor. Der Senat verweist darauf, dass die BImA mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zusammenarbeiten könnte, die dann prüfen würde, ob eine geeignete Liegenschaft des Landes Berlin vorhanden ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Reinhard Naumann). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor, unterzeichnet von Christian Hochgrebe in Vertretung, datiert auf den 7. Juli 2026. Die Antwort verweist zusätzlich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/25533 vom 19.03.2026.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26444, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.