📄 Nachfrage zur Anfrage: Höhenkontrollen an Berliner Autobahntunneln – Fehlalarme, Datenerfassung und technische Verbesserungen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage ist eine Nachfrage zu einer früheren Schriftlichen Anfrage (19/26100) zu Höhenkontrollen an Berliner Autobahntunneln. Der Fragesteller verweist darauf, dass diese Kontrollen wiederholt auslösen, auch durch Fehlalarme, und dass nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes weder die Fahrtrichtung noch die konkrete Sperrdauer erfasst werden. Er thematisiert zudem, dass der Senat mögliche Verbesserungen nicht selbst geprüft habe, da die Anlagen in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes liegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Berliner Straßennetz und der Verkehr auf den Berliner Bundesautobahnen, da Sperrungen der Tunnel zu Rückstau und Ausweichverkehr führen. Zuständig für die Anlagen ist die Autobahn GmbH des Bundes, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sind im Antwortprozess beteiligt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: (1) ob der Senat die bisherige Erfassung der Auslösungen für ausreichend hält, obwohl Fahrtrichtung und Sperrdauer nicht erfasst werden; (2) welche Gespräche der Senat seit dem 1. Januar 2023 mit der Autobahn GmbH des Bundes über Fehlalarme, Sperrzeiten und mögliche Verbesserungen geführt hat und mit welchem Ergebnis; (3) wie sich die Unterschiede zwischen Tunneln und Jahren bei Auslösungen und Fehlalarmen erklären und ob auffällige Anlagen technisch untersucht wurden; (4) warum an den Autobahntunneln automatische Höhenkontrollen nötig sind, während beim Tunnel Tiergarten Spreebogen Verkehrszeichenbrücken ausreichen; (5) ob sich der Senat gegenüber der Autobahn GmbH für zusätzliche Plausibilitätsprüfungen, Kamera- und KI-gestützte Auswertungen, bessere Vorwarnungen, optimierte Ausleitung, Kalibrierungsprüfung und angepasste Betriebsabläufe einsetzen wird; (6) ob sich der Senat für eine standardisierte, auswertbare Erfassung der Auslösungen (Tunnel, Fahrtrichtung, Zeitpunkt, Sperrdauer, Ursache, Prüfergebnis, Ordnungswidrigkeitenverfahren) einsetzen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass Höhenkontrollen an Berliner Bundesautobahnen in der Zuständigkeit des Bundes liegen, der diese seit dem 1. Januar 2021 verantwortet; dem Senat lägen dazu mangels Zuständigkeit keine eigenen Erkenntnisse vor. Das BMV teilt mit, dass die Autobahn GmbH des Bundes und die Senatsverwaltung im stetigen Austausch stünden, oberste Priorität sei die zuverlässige Erkennung überhöhter Fahrzeuge; die Empfindlichkeit der Durchfahrtbegrenzung werde bei Bedarf nachjustiert. Zu den Unterschieden zwischen Tunneln und Jahren teilt das BMV mit, dass sich aus absoluten Jahreswerten allein keine belastbare technische Ursache ableiten lasse und ein Fehlalarm nicht automatisch einem technischen Defekt entspreche; technische Auffälligkeiten würden im Rahmen der regulären Betriebsüberwachung und Instandhaltung geprüft. Zum Vergleich mit dem Tunnel Tiergarten Spreebogen erklärt das BMV, die Bauwerke seien aufgrund unterschiedlicher baulicher, verkehrlicher und betrieblicher Randbedingungen nicht unmittelbar vergleichbar; beim Tunnel Tiergarten Spreebogen werde die Einhaltung der Durchfahrtshöhe laut Senat durch regelwerkskonforme Durchfahrtshöhe und Verkehrszeichenbrücken gewährleistet. Die Fragen 5 und 6 beantwortet der Senat gemeinsam: Er stehe im ständigen Austausch mit dem Bund und tausche sich anlassbezogen zu technischen Spezifikationen aus, es obliege aber dem Bund, seine Anlagen zu betreiben, zu ertüchtigen oder zu verbessern. Eine Aufforderung an den Bund im Sinne des Fragestellers sei seitens des Senats weder geplant noch werde sie als zielführend erachtet, da der Bund und nicht das Land Berlin verantwortlich sei.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, erstellt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (in Vertretung: Arne Herz) am 09.07.2026. Der Senat hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) um Stellungnahme gebeten, da die Zuständigkeit für Höhenkontrollen an Berliner Bundesautobahntunneln seit dem 1. Januar 2021 beim Bund liegt. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die vorangegangene Schriftliche Anfrage 19/26100. Der Senat teilt mit, dass Aufforderungen an den Bund zu zusätzlichen technischen Maßnahmen oder standardisierter Datenerfassung weder geplant sind noch als zielführend erachtet werden.