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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Kennt die Verkehrssenatorin ihre eigene Verwaltung?

14. Juli 2026Dokument 19/26446 · WP 19Berlin
Rolf Wiedenhaupt
LichtsignalanlagenBaustellenVerkehrsmanagementVerwaltungsorganisationVerkehrssicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Zuständigkeit innerhalb der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für die Anpassung von Lichtsignalanlagen (Ampeln) infolge neu geplanter Baustellen. Hintergrund ist eine Aussage der Verkehrssenatorin in einer Ausschusssitzung zu einem Koalitionsantrag zum Thema.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, insbesondere die Abteilung Verkehrsmanagement bzw. die Gruppe „SenMVKU VI A 1“, sowie die Berliner Bezirke in Bezug auf Baustellen und Ampelschaltungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Mitarbeiter sich derzeit mit der Anpassung von Lichtsignalanlagen infolge neu geplanter Baustellen befassen; ob sichergestellt ist, dass die zuständigen Mitarbeiter die Besonderheiten der einzelnen Bezirke kennen; ob es Kriterien für die Abarbeitung der Aufgaben gibt; seit wie vielen Jahren diese Gruppe existiert und wo sie im Organigramm angesiedelt ist; sowie warum die Verkehrssenatorin die bestehende personelle Ausstattung in der Ausschusssitzung nicht erwähnt habe und warum sie den Koalitionsantrag dennoch für notwendig halte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung befassen sich derzeit 13 Dienstkräfte unter anderem mit der Anpassung von Lichtsignalanlagen infolge von Arbeitsstellen, wobei eine Stelle unbesetzt ist; diese Mitarbeiter bearbeiten daneben weitere verkehrsplanerische und -technische Aufgaben sowie verkehrsrechtliche Anordnungen. Die zuständigen Dienstkräfte sind regional organisiert und verfügen laut Verwaltung dadurch über Kenntnisse bezirklicher Besonderheiten. Als fachlichen Rahmen nennt die Verwaltung die Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen, Richtlinien für Lichtsignalanlagen und das Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen; feste Schwellenwerte als Kriterium gebe es wegen nötiger Ermessensentscheidungen nicht. Die betreffende Gruppe existiert laut Antwort seit Gründung der Abteilung Verkehrsmanagement im Jahr 2020 und trägt die Bezeichnung „SenMVKU VI A 1“ innerhalb des Referats für temporäre Verkehrsmaßnahmen. Zu den Fragen 6 und 7 antwortet die Verwaltung, Senatorin Bonde habe in der genannten Sitzung dargestellt, dass Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit zentrale Anliegen seien und welcher volkswirtschaftliche Schaden durch nicht angepasste Lichtsignalanlagen entstehen könne, sowie auf die rasche Anpassung nach der Sperrung der Ringbahnbrücke verwiesen; der Koalitionsantrag werde ernst genommen, eine dezidierte Auseinandersetzung erfolge nach dessen Beschluss.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, unterzeichnet von Staatssekretär Arne Herz in Vertretung, datiert auf den 03.07.2026. Die Antwort verweist auf den Koalitionsantrag Drs. 19/3277 vom 17.06.2026 zur Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen bei Bauarbeiten. Genannte Zahl: 13 Dienstkräfte, eine Stelle unbesetzt; die Gruppe „SenMVKU VI A 1“ existiert laut Verwaltung seit 2020.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26446, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.