📄 Erwerbstätige Bürgergeldempfänger in Berlin – Ausmaß und Entwicklung der Aufstockung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ergänzend Bürgergeld (SGB II) beziehen, sogenannte Aufstocker, in Berlin. Es wird nach Zahl, Entwicklung von 2020 bis 2025, Beschäftigungsform, Branchenverteilung und den dafür aufgewendeten öffentlichen Mitteln gefragt. Hintergrund ist laut den Fragestellenden die Umgestaltung des Bürgergeldes zur 'Neuen Grundsicherung', die zum 1. Juli 2026 in Kraft trat.
👥 Wer ist betroffen?
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in Berlin, die ergänzend SGB-II-Leistungen beziehen, sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Jobcenter Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt: 1) Zahl der erwerbstätigen ELB in Berlin 2025 nach Geschlecht und Beschäftigungsform sowie deren Anteil an allen ELB, inklusive einer Bewertung durch den Senat; 2) die Entwicklung der Aufstockerzahlen von 2020 bis 2025 nach Beschäftigungsform sowie Ursachen und Schlussfolgerungen des Senats; 3) die 2025 für ergänzende SGB-II-Leistungen an Erwerbstätige aufgewendeten Mittel sowie deren Bewertung durch den Senat; 4) die fünf Wirtschaftszweige bzw. Berufsfelder mit dem höchsten Aufstocker-Anteil sowie daraus abzuleitende Schlussfolgerungen für Wirtschafts-, Vergabe- und Tarifpolitik und geplante Maßnahmen zur Senkung der Aufstockerzahl.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Anteil erwerbstätiger ELB an allen ELB in Berlin 2025 im Jahresdurchschnitt 21,0 % betrug (Bundesdurchschnitt 20,8 %); eine strukturelle Abweichung des Berliner Arbeitsmarkts sei daraus nicht erkennbar. Die Zahl der erwerbstätigen ELB sank von 83.797 (Jahresdurchschnitt 2020) auf 68.379 (Jahresdurchschnitt 2025); der Senat führt dies auf eine positive Arbeitsmarktentwicklung zurück, in deren Zuge auch die Gesamtzahl der ELB von 349.714 (2020) auf 326.014 (2025) zurückging. Für 2025 wurden laut den beigefügten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit Zahlungsansprüche für erwerbstätige ELB in Höhe von insgesamt 626.458.299 Euro ausgewiesen (davon 487.110.252 Euro Gesamtregelleistung). Der Senat verweist zur Vergabepolitik auf das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit Tariftreueverpflichtung und Vergabemindestentgelt auf Landesmindestlohn-Niveau sowie auf Zielvereinbarungen zwischen Land Berlin, Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern zur Integration in nachhaltige Erwerbstätigkeit.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) am 22. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 6. Juli 2026, unterzeichnet durch Micha Klapp für die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung). Der Senat stützt seine Antworten auf Statistiken der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf den Bundestagsbeschluss vom 5. März 2026 zur Umgestaltung des Bürgergeldes in die 'Neue Grundsicherung' (Inkrafttreten 1. Juli 2026) sowie auf einen bundesweiten Wert von rund 806.000 erwerbstätigen ELB im Juli 2025 laut Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit.