📄 „Ehemaliges Reifenwerk Schmöckwitz“ – Wie geht es weiter nach der Schadstoffbehebung?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der PFAS-Schadstoffbelastung des Grundwassers im Bereich des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz und ihren Auswirkungen auf das Wasserwerk Eichwalde. Es geht um den aktuellen Stand der Schadensausbreitung, die geplante Grundwasserreinigungsanlage sowie die zukünftige Nutzung der betroffenen Fläche nach Abschluss der Sanierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner in Schmöckwitz, Grünau und angrenzenden Brandenburger Kommunen, das Wasserwerk Eichwalde sowie die Trinkwasserversorgung über den Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV). Zuständig sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Berliner Forsten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die aktuelle Ausdehnung der PFAS-Schadstofffahne im Grundwasser und Veränderungen seit 2025; die Auswirkungen der seit August 2025 betriebenen Re-Infiltrationsanlage auf die PFAS-Werte in den Wasserwerksbrunnen; den Zeitplan und das Reinigungsverfahren der geplanten Grundwasserreinigungsanlage; Inbetriebnahme und Messrhythmus des neuen Grundwassermessstellennetzes; ob der ab 2028 geltende PFAS-4-Grenzwert ohne weitere Maßnahmen eingehalten werden kann; wie die Trinkwassersicherheit in der Übergangszeit gewährleistet wird; wie die Öffentlichkeit informiert wird; welche Sanierungsschritte und Eigentumsverhältnisse nach Abschluss der Sicherung geplant sind; welche Nutzungsoptionen für die Fläche geprüft werden; welche Kosten für eine Wiedernutzbarmachung erwartet werden; und welches städtebauliche oder ökologische Potenzial die Fläche hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Schadstoffbelastung lateral in mehreren Richtungen eingegrenzt werden konnte, im Bereich des ehemaligen Reifenwerks selbst jedoch noch keine Abgrenzung erfolgt ist; die vollständige Schadenserkundung dort soll erst nach der Schadenssicherung des Wasserwerks 2027 erfolgen. Laut MAWV hat die Re-Infiltrationsanlage keine Auswirkung auf die bereits belasteten Wasserwerksbrunnen gezeigt, zwei Brunnen werden seither als Sicherungsbrunnen statt zur Trinkwasserproduktion genutzt. Die Grundwasserreinigungsanlage soll 2027 vor Inkrafttreten des neuen PFAS-4-Grenzwerts in Betrieb gehen, vorgesehen ist eine Reinigung über granulierte Aktivkohle, ergänzt eventuell durch Ionenaustauscher. Das neue Messstellennetz mit 36 Messstellen wurde im Mai 2026 abgenommen, die Erstbeprobung findet Ende Juni bis Anfang Juli 2026 statt, künftig wird halbjährlich gemessen. Der MAWV erwartet, dass der PFAS-4-Grenzwert mit Sicherungsbrunnen, Reinigungs- und Reinfiltrationsanlage eingehalten werden kann. Eigentümer des sanierten Teils der Fläche ist das Land Berlin (Berliner Forsten); Teile im Südwesten sind weiterhin in Privatbesitz. Da die Fläche seit Ende 2022 Teil des Landschaftsschutzgebiets LSG-57 Grünauer Forst ist, sieht der Senat keine städtebaulichen oder wirtschaftlichen Nutzungsoptionen und keinen Prüfbedarf dafür. Zu Kosten und Zeitplan einer Wiedernutzbarmachung könnten wegen des noch unbekannten Schadstoffausmaßes keine belastbaren Aussagen gemacht werden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Lisa Knack (CDU) am 19. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 8. Juli 2026, unterzeichnet von Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Teile der Antwort beruhen auf Stellungnahmen des Bezirksamts Treptow-Köpenick und des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbands (MAWV), die als solche gekennzeichnet sind. Genannt werden konkrete Zahlen: PFAS-Grenzwert ab 12.01.2026 gemäß TrinkwV 2023, neuer PFAS-4-Grenzwert ab Januar 2028, 36 Grundwassermessstellen, Inbetriebnahme der Re-Infiltrationsanlage am 12.08.2025, geplante Inbetriebnahme der Grundwasserreinigungsanlage 2027. Verwiesen wird auf die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grünauer Forstes vom 09.12.2022 (LSG-57) sowie auf ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit 2022 gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz.