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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Beteiligung Berlins an den Überlegungen zur Abkoppelung von Bundesländern vom Verfassungsschutz- und Polizeiinformationsverbund sowie zur Änderung des Abstimmungsverfahrens der Innenministerkonferenz

8. Juli 2026Dokument 19/26457 · WP 19Berlin
Thorsten Weiß
VerfassungsschutzverbundPolizeiinformationsverbundInnenministerkonferenzEinstimmigkeitsprinzipBundesstaatsprinzip
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf Medienberichte, laut denen bei der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2026 in Hamburg erörtert worden sein soll, ein künftig möglicherweise von der AfD regiertes Bundesland vom Informationsaustausch des Verfassungsschutzverbundes (u. a. NADIS) und des polizeilichen Informationsverbundes abzukoppeln sowie das Einstimmigkeitsprinzip in der IMK abzuschaffen. Der Fragesteller möchte wissen, ob und wie sich Berlin an solchen Überlegungen beteiligt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Das Land Berlin, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz, die Polizei Berlin sowie die Innenministerkonferenz der Länder.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Hat die Senatsverwaltung für Inneres an der IMK-Sitzung im Juni 2026 in Hamburg teilgenommen und welche Tagesordnungspunkte zur „Stärkung des Verfassungsschutzverbundes“ wurden behandelt? Wurde formell oder informell über eine Abkoppelung einzelner Bundesländer beraten und wie hat sich Berlin positioniert? Hat Berlin Beschlussvorlagen oder Stellungnahmen dazu eingebracht? Auf welche Rechtsgrundlagen stützt der Senat eine Einschätzung zum Ausschluss eines Bundeslandes vom Informationsverbund? Teilt der Senat die Auffassung, dass eine selektive Abkoppelung ohne Änderung der bundesgesetzlichen Übermittlungspflichten rechtlich unzulässig wäre? Wie bewertet der Senat eine an die parteipolitische Zusammensetzung einer Landesregierung anknüpfende Sonderbehandlung im Hinblick auf das Bundesstaatsprinzip? Sieht der Senat verfassungsrechtliche Bedenken bei nachteiligen Sonderregelungen gegenüber einer nicht verbotenen Partei? Wie bewertet der Senat das Risiko einer Beeinträchtigung der länderübergreifenden Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität? Bereitet der Senat eine Abkoppelung des Datenaustauschs Berlins vor? Trifft es zu, dass eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der IMK erörtert wird und wie hat sich Berlin positioniert?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, hat an der 225. IMK in Hamburg teilgenommen; laut Senat ist die Tagesordnung der IMK grundsätzlich vertraulich, veröffentlichte Beschlüsse stellt die Ständige IMK-Geschäftsstelle beim Bundesrat online bereit. Zur Frage, ob formell oder informell über eine Abkoppelung beraten wurde und wie Berlin sich positioniert hat, antwortet der Senat, dass politische Vorgespräche und Beratungen zwischen Mitgliedern der Landesregierungen der internen, vertraulichen Meinungsbildung dienten und zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung gehörten – eine inhaltliche Beantwortung erfolgt nicht. Berlin hat laut Senat keine Beschlussvorlagen, Initiativen oder Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex eingebracht oder mitgetragen. Zu den Fragen 4 bis 9 (Rechtsgrundlagen, rechtliche Zulässigkeit, verfassungsrechtliche Bewertung, Sicherheitsrisiko, eigene Planungen) antwortet der Senat, eine solche Einschätzung habe er bislang nicht getroffen. Zur Frage der Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips verweist der Senat auf seine Antwort zu Frage 2.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß am 23. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 30. Juni 2026, unterzeichnet in Vertretung von Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport). Die Anfrage bezieht sich laut Vorwort auf einen Medienbericht (jungefreiheit.de vom Juni 2026). Der Senat beantwortet mehrere Fragen (2, 4 bis 9, 10) nicht inhaltlich, sondern verweist auf die Vertraulichkeit politischer Vorgespräche bzw. erklärt, eine Einschätzung noch nicht getroffen zu haben. Zu Frage 3 antwortet der Senat mit „Nein“ – Berlin habe keine Beschlussvorlagen oder Stellungnahmen zum Thema eingebracht oder mitgetragen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26457, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.