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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Mehr Aufenthaltsqualität auf dem Goslaer Platz in Charlottenburg-Nord

15. Juli 2026Dokument 19/26458 · WP 19Berlin
Stefan Häntsch
GartendenkmalGrünanlageSpielplatzStadtreinigungObdachlosigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Stefan Häntsch (CDU) fragt den Senat nach dem Zustand, der Reinigung, der Grünpflege und möglichen Aufwertungsplänen für den denkmalgeschützten Goslarer Platz in Charlottenburg-Nord. Zudem thematisiert er das Fehlen historischer Sitzbänke und die Situation obdachloser Menschen auf dem Platz.

👥 Wer ist betroffen?

Anwohnerinnen und Anwohner von Charlottenburg-Nord, Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes und der Grünanlage am Goslarer Platz, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sowie obdachlose Personen, die sich auf dem Platz aufhalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie bewertet der Senat den Zustand des Gartendenkmals? Wer ist für Reinigung und Pflege zuständig und in welchen Intervallen erfolgen sie? Gibt es Überlegungen, die Reinigung an die BSR zu übergeben? Ist dem Bezirksamt die Situation mit obdachlosen Personen bekannt und welche Gegenmaßnahmen sieht es? Warum fehlen die historischen Sitzbänke und wann werden sie neu aufgestellt? Welche Überlegungen gibt es zu Bänken mit getrennten Sitzflächen? Welche Pläne gibt es, den Platz attraktiver zu gestalten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats und des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf: Der Senat hat aus eigener Zuständigkeit keine Kenntnis über den Zustand des Gartendenkmals, da keine qualitätsbewertenden Begehungen durch den Senat erfolgen. Das Bezirksamt ist für Pflege und Reinigung zuständig; derzeit erfolgt zweimal wöchentlich eine Grundreinigung durch eine beauftragte Firma, ergänzt durch Kontrollgänge etwa alle zwei Tage sowie bedarfsbezogenen Einsatz einer Spezialfirma bei stärkeren Verunreinigungen. Die Grünpflege richtet sich nach Wachstumsbedingungen und Witterung; wegen der Trockensituation wird derzeit auf weitere Rasenschnitte verzichtet, Gehölzschnitt erfolgt etwa alle zwei Jahre außerhalb der Vogelbrutzeit. Eine Übergabe der Reinigung an die BSR ist laut Bezirksamt derzeit nicht möglich, da die finanzierten Übernahmekapazitäten der BSR ausgeschöpft sind; eine erneute Prüfung bleibt möglich. Dem Bezirksamt ist die Situation mit obdachlosen Personen am Platz bekannt; es finden regelmäßig aufsuchende Sozialberatungen statt, Hilfsangebote würden jedoch überwiegend nicht angenommen; bei Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit ergreift das Bezirksamt erforderliche Maßnahmen. Die denkmalgeschützten „Seeling-Bänke“ wurden nicht neu aufgestellt, weil ihre Wiederbeschaffung mit erheblichem finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden ist; als Zwischenlösung wurden vier kostengünstigere Ersatzbänke installiert, deren Kosten bei etwa 25 % der Originalbänke liegen. Bauliche Veränderungen wie getrennte Sitzschalen lassen die Gestaltungsvorgaben nicht zu. Für den Platz liegt eine denkmalpflegerisch abgestimmte Sanierungsplanung vor, deren Umsetzung derzeit jedoch an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Stefan Häntsch (CDU) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 08.07.2026). Mehrere Antworten beruhen auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, die als solche gekennzeichnet ist. Konkrete Zahlen laut Bezirksamt: zweimal wöchentliche Grundreinigung, Kontrollgänge etwa alle zwei Tage, Gehölzschnitt etwa alle zwei Jahre, vier installierte Ersatzbänke mit Kosten von etwa 25 % der denkmalgerechten Originalbänke. Der Senat verweist ergänzend auf die Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen als verbindliche Grundlage für künftige Entscheidungen über eine BSR-Übernahme.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26458, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.