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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Taktfrequenz beim Bus 123 im Bereich Charlottenburg-Nord verbessern

15. Juli 2026Dokument 19/26459 · WP 19Berlin
Stefan Häntsch
BusverkehrTaktfrequenzÖPNVFahrgastzählungNahverkehrsplan
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Buslinie 123 in Charlottenburg-Nord, die zwischen den Haltestellen Mäckeritzwiesen und Hauptbahnhof verkehrt. Der Fragesteller weist darauf hin, dass der Abschnitt zwischen Mäckeritzwiesen und Goebelplatz werktags im 10-Minuten-Takt bedient wird, während der Abschnitt zwischen Goebelplatz und Stieffring ganztägig nur im 20-Minuten-Takt verkehrt. Er fragt nach den Gründen für diesen Unterschied und nach Möglichkeiten einer Taktverdichtung.

👥 Wer ist betroffen?

Nutzerinnen und Nutzer der Buslinie 123 im Bereich Charlottenburg-Nord, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner der Jungfernheidesiedlung und der Paul-Hertz-Siedlung sowie Kundinnen und Kunden der Geschäfte am Halemweg und des Einkaufszentrums „Kaufmitte Siemensstadt“. Zuständig sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie Senat und BVG die Nutzerzahlen auf dem Abschnitt Goebelplatz–Stieffring nach Tagen und Uhrzeiten bewerten; ob dem Senat und der BVG die Bedeutung der Linie 123 für Alltagswege bekannt ist; welche Prüfungen zu einer Taktverdichtung auf 10 Minuten vorgenommen wurden; ob und mit welchen Ergebnissen Fahrgastzählungen durchgeführt wurden; welche Ausweitungsmöglichkeiten die BVG sieht; ob es konkrete Gründe gegen eine Ausweitung gibt (Fahrzeuge, Personal, Infrastruktur); welche Lösungsansätze die BVG verfolgt; und wie der Senat als Besteller eine Angebotsausweitung bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Senat und BVG antworten, das Angebot der Linie 123 sei auf Basis der Fahrgastzählungen nachfragegerecht. Der Kapazitätsstandard laut Nahverkehrsplan Berlin liegt bei 65 % der Gesamtkapazität. Die BVG gibt an, dass für Februar 2025 bis Januar 2026 durchschnittlich rund 11.500 Fahrgäste (Richtung Stieffring–Goebelplatz) bzw. rund 10.900 Fahrgäste (Richtung Goebelplatz–Stieffring) pro Werktag befördert wurden, die Auslastung aber überwiegend gering sei und deutlich unter den für eine Taktverdichtung maßgeblichen Schwellenwerten liege; am Samstag werde eine maximale Auslastung von rund 40 % erreicht. Laut Antwort wurde Ende 2025 im Verkehrsvertrag zwischen Land Berlin und BVG die Strategie „Stabilität vor Wachstum“ vereinbart, wonach Mehrleistungen frühestens ab 2030 wieder möglich sein sollen; etwaige Angebotsausweitungen müssten derzeit durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Priorität bei Angebotsausweitungen hätten Neubauquartiere ohne ÖPNV-Angebot und überlastete Linien, was laut Senat auf die Linie 123 nicht zutreffe. Die BVG führt mindestens einmal jährlich Überprüfungen durch, zuletzt im Januar 2026, mit dem Ergebnis, das Angebot sei nachfragegerecht. Der Senat sieht zusammen mit der BVG keinen Bedarf für eine Angebotsausweitung auf der Linie 123.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Stefan Häntsch gestellt; die Antwort des Senats liegt vor (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, unterzeichnet von Arne Herz, Berlin, 03.07.2026). Die BVG nennt konkrete Zahlen: Kapazitätsstandard 65 % laut Nahverkehrsplan Berlin, durchschnittlich rund 11.500 bzw. 10.900 Fahrgäste pro Werktag im betreffenden Abschnitt (Zeitraum Februar 2025–Januar 2026), maximale Samstagsauslastung rund 40 %. Als Grundlage wird die Ende 2025 erfolgte Revision des Verkehrsvertrags mit der Strategie „Stabilität vor Wachstum“ genannt, laut der Mehrleistungen frühestens 2030 vorgesehen sind. Der Senat bewertet das aktuelle Angebot der Linie 123 als nachfragegerecht und sieht keinen Ausweitungsbedarf.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26459, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.