📄 BuT-Quote an den Berliner Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Frage, ob und wie der Senat Daten zur BuT-Quote (Bildungs- und Teilhabepaket) bzw. LmB-Quote (Lernmittelbefreiung) einzelner Berliner Schulen veröffentlicht. Der Fragesteller bezieht sich auf eine Aussage der Senatorin zur Transparenz der Verwaltung und fragt, ob der Senat an seiner bisherigen Haltung festhält, keine schulscharfen Daten offenzulegen.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Schulen, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie Abgeordnete, die Zugang zu entsprechenden Daten begehren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Ob der Senat daran festhält, keine schulscharfen LmB/BuT-Daten zu veröffentlichen, und wenn ja warum bzw. um Beantwortung der Fragen einer früheren Drucksache (19/13661); 2) ob Abgeordnete diese Daten alternativ als Verschlusssache einsehen können; 3) auf welcher fachlichen, rechtlichen oder datenschutzrechtlichen Grundlage zwischen veröffentlichten und nicht veröffentlichten schulscharfen Daten unterschieden wird; 4) in welcher Form (z. B. Spannbreiten, Stufen, Bezirkswerte, Schulartgruppen) eine Veröffentlichung unter Wahrung des Datenschutzes möglich wäre; 5) welche Bedeutung der Senat der Quote für soziale Belastungslagen, Bildungssteuerung, Ressourcenzuweisung und öffentliche Nachvollziehbarkeit zumisst.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Zu Fragen 1 und 2 verweist sie auf die Anlagen 1a bis 1f, die als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind; die Antwort selbst ist ohne diese Anlagen nicht als Verschlusssache zu behandeln. Zu Frage 3 nennt der Senat als rechtliche Grundlage den Grundsatz der statistischen Geheimhaltung nach § 24 des Landesstatistikgesetzes vom 9. Dezember 1992; ergänzend erfolgt eine fachliche Einschätzung zu möglichen Merkmalskombinationen, wobei ein Aggregationsniveau (z. B. Schuljahr, Schulart, Bezirk) sicherstellen soll, dass kein Rückschluss auf den Einzelfall möglich ist. Zu Frage 4 verweist der Senat auf eine laufende Prüfung im Zusammenhang mit der Studie „Berliner Konflikt- und Gewaltbarometer“, ob und wie Daten rechtssicher veröffentlicht werden können. Zu Frage 5 bezeichnet der Senat die LmB/BuT-Quote als einen von mehreren wichtigen Indikatoren für die strukturelle Belastung einer Schule; diese werde durch die Berliner Schultypisierung abgebildet und gemäß Anlage 3 (Struktureller Ausgleich) der Verwaltungsvorschriften zur Lehrkräftezumessung mit Ressourcen unterlegt. Die Zuordnung der Schulen zu einer Schultypisierungsstufe sei öffentlich bekannt. Eine aggregierte Veröffentlichung erfolge bereits in den „Eckdaten allgemeinbildende Schulen 2025/2026“ auf bildungsstatistik.berlin.de.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) am 23. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie datiert vom 10. Juli 2026 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2026) und wurde in Vertretung von Christina Henke unterzeichnet. Das Dokument verweist auf frühere Drucksachen 19/13661, 19/23661 (im Antworttext als Bezug zu Anlage 1a-1f genannt) und 19/26468. Als Rechtsgrundlage wird § 24 des Landesstatistikgesetzes (LStatG) vom 9. Dezember 1992 genannt. Die Anlagen zur Antwort sind als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft, die Antwort selbst nicht. Die im Dokument zitierte Aussage der Senatorin Günther-Wünsch zur Transparenz stammt aus der 71. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Familie am 11.06.2026.