📄 Polizeieinsätze und Straftaten an Berliner Schulen
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Tommy Tabor (AfD) fragt den Berliner Senat, wie viele Polizeieinsätze und Straftaten im Jahr 2025 an einzelnen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Berlin registriert wurden und ob diese im Zusammenhang mit Gewalt gegen Schülerinnen, Lehrkräfte, Schulpersonal oder schulfremde Personen standen. Der Senat beantwortet die Fragen nur teilweise öffentlich; detaillierte schulbezogene Daten werden gesondert als Verschlusssache übermittelt.
👥 Wer ist betroffen?
Öffentliche allgemeinbildende Schulen in Berlin, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie die Berliner Polizei als erfassende Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie viele Polizeieinsätze fanden 2025 an jeder einzelnen öffentlichen allgemeinbildenden Schule in Berlin statt? 2. Wie viele Straftaten wurden 2025 an jeder einzelnen Schule registriert, aufgeschlüsselt nach Art der Straftat? 3. Wie viele dieser Einsätze und Straftaten standen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal oder schulfremde Personen, aufgeschlüsselt nach Schule und Betroffenengruppe?
🔎 Was wurde geantwortet?
Zu Frage 1 antwortet der Senat, dass keine valide Gesamtzahl der Polizeieinsätze ermittelt werden kann; recherchierbar seien nur Einsatzanlässe, die z. B. durch Bürgeranrufe im Einsatzleitsystem erfasst wurden, ohne dass diese zuverlässig Rückschlüsse auf eingeleitete Strafermittlungen zulassen. Zu Frage 2 teilt der Senat mit, dass eine Veröffentlichung schulbezogener Straftatenzahlen nach einer Abwägung gemäß Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin unterbleibt, da dies einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen würde; die Antwort werde dem Fragesteller gesondert als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) übermittelt. Der Senat erläutert zudem methodische Einschränkungen: Straftaten werden nach dem Tatort (Schuladresse) erfasst, ohne dass ein tatsächlicher Bezug zur Schule gesichert ist, und bei mehreren Schulen mit gleicher Anschrift werden Straftaten allen betroffenen Schulen zugeordnet. Zu Frage 3 erfolgt laut Senat keine statistische Erhebung von Polizeieinsätzen nach Betroffenengruppe. Bei Straftaten ist die Erfassung der Opfergruppe nur für sogenannte „Opferdelikte“ (im Kern Straftaten gegen persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit) verpflichtend; Daten zu den Opfergruppen „Schülerinnen/Schüler“ und „Lehrerinnen/Lehrer“ werden ebenfalls nur gesondert als VS-NfD (Anlage 1) übermittelt. Für „sonstiges Schulpersonal“ und „schulfremde Personen“ erfolgt laut Senat keine statistische Erfassung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Tommy Tabor) eingereicht. Eine Antwort des Senats liegt vor, enthält aber keine öffentlich zugänglichen schulbezogenen Zahlen zu Straftaten und Opfergruppen; diese wurden laut Senat gesondert als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) übermittelt. Als Begründung nennt der Senat eine Abwägung nach Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin zwischen parlamentarischem Informationsanspruch und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Daten zu den Fragen 2 und 3 stammen laut Vorbemerkung aus dem DWH Führungsinformation (fortgeschriebene polizeiliche Eingangsstatistik/Verlaufsstatistik), das tagesaktuell aktualisiert wird, wodurch unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu abweichenden Ergebnissen führen können.