📄 Quereinsteiger an den Berliner Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Zahl und dem Anteil von Quereinsteigenden, Seiteneinsteigenden, sonstigen Lehrkräften, LOVLs und PKBs an Berliner Schulen im Schuljahr 2025/26. Anlass ist eine Aussage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie in einer Ausschusssitzung zur Transparenz der Datenveröffentlichung ihrer Verwaltung im Vergleich zu Vorgängerinnen.
👥 Wer ist betroffen?
Öffentliche Schulen in Berlin aller Schularten (Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg), deren Lehrkräfte sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: (1) Inwiefern sich die Informationspolitik der aktuellen Senatsverwaltung von der ihrer Vorgängerinnen unterscheidet; (2) wo und in welchen Größenordnungen zum Schuljahr 2025/26 Quer- und Seiteneinsteiger, sonstige Lehrkräfte, LOVLs und PKBs eingestellt wurden; (3) ob der Senat an seiner bisherigen Auffassung festhält, die schulscharfe Quereinsteiger-Quote wegen Re-Identifizierungsgefahr nicht herauszugeben, und worin das Problem bestehe; (4) wie hoch der Anteil der Quereinsteiger im Schuljahr 2025/26 an jeder einzelnen öffentlichen allgemeinbildenden Schule war.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung antwortet: Ihre Informationspolitik richte sich nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 24 Landesstatistikgesetz (Geheimhaltung, Übermittlung von Ergebnissen). Laut Anlage 1 wurden seit dem 01.11.2024 bis zum Stichtag 01.11.2025 insgesamt 2.066,4 Vollzeiteinheiten (2.736 Personen) an aktiven Lehrkräften neu eingestellt, davon 1.124,3 VZE (1.255 Personen) mit abgeschlossenem lehramtsbezogenem Studium und 601,8 VZE (1.110 Personen) als Quereinsteigende im Vorbereitungsdienst; weitere Kategorien betreffen Referendare berufsbegleitend (49,8 VZE/53 Personen) und Quereinsteigende in bzw. vor den Studien (74,5 VZE/84 bzw. 216,0 VZE/234 Personen). Der Senat hält an seiner bisherigen Auffassung fest, die schulscharfe Quereinsteiger-Quote nicht zu veröffentlichen, wenn nur ein oder zwei Fälle betroffen sind, da dies laut Senat ein erhöhtes Risiko der Re-Identifizierbarkeit einzelner Personen oder Schulen berge. In Anlage 2 wird dennoch für zahlreiche einzelne Schulen (nach Schulnummer, sogenannter BSN) der prozentuale Anteil der Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung an der Gesamtlehrerschaft aufgelistet, wobei Schulen mit nur einem oder zwei Quereinsteigenden ausgenommen wurden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Tommy Tabor (AfD). Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 10. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung von Christina Henke). Die Antwort verweist auf frühere Drucksachen 19/13660 und 19/12163, in denen laut Fragesteller bereits dargelegt wurde, dass die schulscharfe Quereinsteigerquote wegen Re-Identifizierungsgefahr nicht herausgegeben wird; der Senat bestätigt, an dieser Auffassung festzuhalten. Als rechtliche Grundlage für die Geheimhaltung nennt die Senatsverwaltung § 24 des Landesstatistikgesetzes. Die Anfrage zitiert eine wörtliche Äußerung der Senatorin Günther-Wünsch aus der 71. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Familie am 11.06.2026 zur Transparenz ihrer Verwaltung.