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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Schultypisierung an den Berliner Schulen

19. Juli 2026Dokument 19/26468 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
SchultypisierungGrundschulenFörderschulenBezirksvergleichLehrkräftezumessung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Berliner Schultypisierung, ein System, das öffentliche allgemeinbildende Schulen anhand von sechs Merkmalen den Stufen 1 (geringe strukturelle Belastung) bis 7 (hohe strukturelle Belastung) zuordnet. Der Fragesteller möchte wissen, wie sich die Schulen auf diese Stufen verteilen, welche Schulen den Extremstufen 1 und 7 zugeordnet sind und welche Unterstützungsmaßnahmen damit verbunden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die 661 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Berlin (Grundschulen, Förderschulen, ISS/Gemeinschaftsschulen, Gymnasien) in allen zwölf Bezirken sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie verteilen sich die Schulen auf die Schultypisierungsstufen 1 bis 7, insgesamt, nach Bezirk und Schulart? 2) Welche Schulen sind der Stufe 7 zugeordnet (mit Name, Nummer, Bezirk, Schulart, Merkmalswerten)? 3) Welche Schulen sind der Stufe 1 zugeordnet (ebenso mit Details)? 4) Wie hoch ist je Bezirk der Anteil der Schulen in den Stufen 5, 6 und 7 (absolut und prozentual, absteigend sortiert)? 5) Wie hoch ist je Bezirk der Anteil der Schulen in Stufe 1 (ebenso)? 6) Welche Bezirke weisen nach Einschätzung des Senats eine besondere Konzentration von Schulen mit hoher struktureller Belastung auf und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? 7) Welche zusätzlichen Ressourcen oder Programme erhalten Schulen der Stufen 6 und 7 im Vergleich zu Schulen der Stufen 1 bis 4?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen (Stand Schuljahr 2024/2025, festgeschrieben für drei Schuljahre): Von 661 Schulen insgesamt sind 5 in Stufe 1, 107 in Stufe 2, 167 in Stufe 3, 143 in Stufe 4, 120 in Stufe 5, 101 in Stufe 6 und 18 in Stufe 7. Nach Bezirken liegt der Anteil der Schulen in den Stufen 5-7 am höchsten in Neukölln (69,5%), Spandau (59,6%) und Marzahn-Hellersdorf (54,0%), am niedrigsten in Pankow (4,2%) und Charlottenburg-Wilmersdorf (12,0%). In Stufe 7 sind 18 Schulen gelistet, u. a. mehrere Grundschulen und Förderschulen in Mitte, Spandau, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf. In Stufe 1 sind 5 Schulen gelistet, darunter mehrere Sport- und Musikschwerpunktschulen (z. B. Poelchau-Schule, Flatow-Oberschule, Schulfarm Insel Scharfenberg). Der Senat erklärt, aus der Schultypisierung ließen sich keine belastbaren Aussagen über eine strukturelle Belastung ganzer Bezirke oder Sozialräume ableiten, da sie nur die Rahmenbedingungen einzelner Schulen beschreibe; Maßnahmen richteten sich daher nach dem Bedarf der einzelnen Schule. Zur Ressourcenzuteilung verweist der Senat auf Anlage 3 der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften (VV Zumessung); zudem nutzten Programme wie das Startchancen-Programm und das Bonusprogramm die Schultypisierung als eines von mehreren Zuordnungskriterien, wobei die konkrete Ressourcenzuweisung noch an weitere Faktoren gekoppelt sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Tommy Tabor) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, unterzeichnet durch Christina Henke, in Vertretung, datiert 10. Juli 2026). Die Datengrundlage ist das Schuljahr 2024/2025 (STYPS25); die Schultypisierung wird jeweils für drei Schuljahre festgeschrieben. Die Werte der sechs Merkmale der Schultypisierung je Einzelschule bezeichnet die Regierung als technische Dokumentation, die bei den einzelnen Schulen verbleibt und nicht im Dokument aufgeführt wird. Der Senat stellt klar, dass die Schultypisierung kein Instrument zur Bewertung ganzer Bezirke oder Sozialräume sei.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26468, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.