📄 Übernachfrage und Unternachfrage an den weiterführenden Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2025/26 an den öffentlichen weiterführenden Schulen Berlins. Es geht darum, wie viele Erstwunschanmeldungen es an jeder einzelnen Integrierten Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und jedem Gymnasium gab und wie viele Plätze dort jeweils zur Verfügung standen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle öffentlichen Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in Berlin sowie die bezirklichen Schulträger, die regionalen Schulaufsichten und Schülerinnen und Schüler, die sich für einen weiterführenden Schulplatz beworben haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie hoch waren im Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2025/26 an jeder einzelnen Schule die Zahl der Erstwünsche und die Zahl der verfügbaren Plätze (Frage 1)? Wie hoch war dort jeweils die Über- oder Unternachfrage (Frage 2)? Welche Maßnahmen plant der Senat, um auf wiederkehrende Übernachfrage an manchen Schulen und wiederkehrende Unternachfrage an anderen Schulen zu reagieren (Frage 3)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt detaillierte Tabellen mit Kapazität (Regelschulplätze) und Erstwunschanmeldungen für alle Standorte vor, sortiert nach Berliner Schulnummer. Beispiele für starke Übernachfrage: Friedensburg-Schule (130 Plätze, 449 Anmeldungen), Clay-Schule (208 Plätze, 441 Anmeldungen), Max-Beckmann-Schule (182 Plätze, 437 Anmeldungen), Heinz-Brandt-Schule (104 Plätze, 315 Anmeldungen). Beispiele für Unternachfrage: Albrecht-Haushofer-Schule (182 Plätze, 12 Anmeldungen), Schule am Staakener Kleeblatt (182 Plätze, 11 Anmeldungen), Gymnasium Steglitz (32 Plätze, 7 Anmeldungen). Laut Antwort erhielten dank zusätzlicher, im Übergangsverfahren gemeinsam mit Schulträgern und Schulaufsichten geschaffener Kapazitäten alle Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2025/26 einen Schulplatz; bei den Gymnasien stehen demnach keine freien Plätze mehr zur Verfügung. Zu Frage 3 antwortet der Senat, er unterstütze die bezirkliche Schulentwicklungsplanung, Schulnetzänderungen und den Schulbau, um Kapazitätsengpässe in den Regionen zu verringern und stark nachgefragte Schulen zu entlasten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Tommy Tabor (AfD) am 23.06.2026 eingereicht, die Antwort des Senats datiert vom 09.07.2026. Rechtsgrundlage ist § 109 Schulgesetz Berlin (SchulG), wonach die bezirklichen Schulträger für die äußeren Rahmenbedingungen und Klasseneinrichtung zuständig sind; die Datenerfassung erfolgt nach § 64a SchulG. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten bei den bezirklichen Schulträgern liegt und das Fachverfahren erstmals im Übergangsverfahren zur Datenerfassung genutzt wurde. Einzelne Kapazitätsangaben sind laut Dokument als 'k. A.' (nicht digital hinterlegt) vermerkt, obwohl an den Schulen vorhanden.