📄 Mehrsprachige und bilinguale Kindertagesbetreuung in Berlin stärken
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit mehrsprachigen und bilingualen Kindertageseinrichtungen in Berlin: ihrer Zahl, Verteilung, pädagogischen Konzeption und Finanzierung. Ein zentrales Thema ist zudem die geplante Abschaffung des kindbezogenen Zuschlags für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache zum 1. Januar 2027 und dessen Ersatz durch einen neuen Partizipationszuschlag.
👥 Wer ist betroffen?
Kindertageseinrichtungen, Kinderläden und Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten in Berlin, deren Träger und pädagogische Fachkräfte, sowie Kinder und Familien mit nichtdeutscher Herkunftssprache bzw. Migrationshintergrund im Alter von 0 bis unter 6 Jahren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Einrichtungen setzen ein bilinguales/mehrsprachiges Konzept um und wie verteilen sie sich auf Bezirke, Trägerarten und Sprachen? Wie definiert der Senat die Begriffe „bilingual“, „mehrsprachig“ und „sprachlich profiliertes Konzept“? Wie viele Kinder besuchen solche Einrichtungen? Welche Bedeutung misst der Senat diesen Konzepten bei und wie unterstützt er sie fachlich und finanziell? Trifft es zu, dass der ndH-Zuschlag 2027 abgeschafft wird, und wenn ja, aus welchen Gründen, mit welchen finanziellen Folgen, und plant der Senat einen neuen Zuschlag für mehrsprachige Einrichtungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Laut ISBJ-Kita setzen zum 31.05.2026 563 Kindertageseinrichtungen in Berlin ein bilinguales oder mehrsprachiges Konzept um, dort werden 26.900 Kinder betreut, davon 13.794 als Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache erfasst. Zum 31.12.2025 hatten 63,8 % der unter 6-Jährigen in Berlin (128.569 von 201.482) einen Migrationshintergrund, 20,0 % (40.268) besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Erfassung als bilingual/mehrsprachig erfolgt nach Trägerangaben ohne einheitliche Definition. Seit 01.04.2026 wurden personelle Vorgaben für Quereinsteiger in mehrsprachigen Kitas vereinfacht (kein separates Anerkennungsverfahren mehr, höhere Quereinstiegsquote möglich); zudem gilt für mehrsprachige Einrichtungen bereits länger ein abgesenktes Sprachniveau (B1 statt B2) für die befristete Anrechnung auf den Personalschlüssel. Der ndH-Zuschlag wird laut Senat mit der KitaFöG-Änderung vom 11.12.2026 zum 01.01.2027 gestrichen; begründet wird dies mit einer Ende 2025 vom Abgeordnetenhaus fraktionsübergreifend beschlossenen Gesetzesänderung und wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach der Bildungsgrad und sozioökonomische Status der Eltern die Kompetenzentwicklung stärker beeinflussen; an die Stelle tritt ein neuer Partizipationszuschlag, der sich stärker am Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) orientiert, da dieser Zusammenhang mit Sprachdefiziten bei Vorschulkindern stärker ausfällt als bei den Merkmalen QM/MSS oder ndH. Ein spezifischer neuer Zuschlag für bilinguale/mehrsprachige Einrichtungen ist aus der Antwort nicht erkennbar; die Fragen 17 bis 24 zu konkreten Haushaltssummen und einem möglichen neuen Zuschlag werden im vorliegenden Dokumentauszug nicht beantwortet.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Alexander Freier-Winterwerb (SPD) am 18.06.2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 07.07.2026). Genannte Zahlen: 563 mehrsprachige/bilinguale Kitas (Stichtag 31.05.2026), 26.900 betreute Kinder, davon 13.794 ndH; 201.482 Kinder unter 6 Jahren in Berlin (Stichtag 31.12.2025), davon 63,8 % mit Migrationshintergrund und 20,0 % ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Verwiesen wird auf das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG), geändert am 11.12.2026, mit Streichung des ndH-Zuschlags (§ 11 Abs. 3 KitaFöG) zum 01.01.2027, auf die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 für Berlin sowie auf eine Ende 2025 vom Abgeordnetenhaus fraktionsübergreifend beschlossene Gesetzesänderung. Das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege (BBP) wurde laut Senat in überarbeiteter Fassung veröffentlicht; ein Rahmencurriculum zur sprachlichen Bildung soll bis Ende 2026 entwickelt werden.