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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Zur Situation, Förderung und Sichtbarkeit des Gehörlosensports in Berlin

19. Juli 2026Dokument 19/26474 · WP 19Berlin
Klara Schedlich, Julian Schwarze, Catrin Wahlen
GehörlosensportDeutsche GebärdenspracheInklusionSportförderungBarrierefreiheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Situation des Gehörlosensports in Berlin: welche Vereine es gibt, wie Bezirke mit ihnen in Kontakt stehen, welche Fördermittel geflossen sind und wie Dolmetschleistungen für Deutsche Gebärdensprache finanziert werden. Zudem geht es um Sichtbarkeit, Beratungsangebote, Barrierefreiheit von Sportstätten sowie Aus- und Fortbildungsangebote für taube Sportler*innen.

👥 Wer ist betroffen?

Gehörlosensportvereine und -verbände in Berlin (u.a. Berliner Gehörlosen-Sportverein e. V., BSC Comet e. V., Gehörlosen-Bowling-Verein in Gründung, Gehörlosen-Sportverband Berlin-Brandenburg e. V.), taube Sportler*innen, Berliner Bezirksämter/Sportämter, der Landessportbund Berlin e. V., der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. sowie die Berliner Bäder-Betriebe.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich u.a. nach: bestehenden Gehörlosensportvereinen und deren Mitgliederentwicklung; Kontakten der Bezirksämter zu diesen Vereinen; erhaltenen Fördermitteln und deren Herkunft in den letzten fünf Jahren; Förderung von Dolmetschkosten für Deutsche Gebärdensprache; Maßnahmen zur Stärkung der Sichtbarkeit tauber Sportler*innen; Informations- und Beschwerdeangeboten in Gebärdensprache; visuellen Alarmsystemen in Sportstätten; Schwimmangeboten für taube Kinder und Jugendliche; Aus- und Fortbildungsangeboten für Trainer*innen zum Sport mit tauben Menschen; und Fördermaßnahmen für taube Leistungssportler*innen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass es in Berlin den Berliner Gehörlosen-Sportverband e. V. und drei Gehörlosensportvereine gibt (Berliner Gehörlosen-Sportverein e. V. mit 209 Mitgliedern, rückläufig; BSC Comet e. V. mit 108 Mitgliedern, konstant; Gehörlosen-Bowling-Verein in Gründung mit 14 Mitgliedern). Mehrere Bezirke (u.a. Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf) pflegen Kontakte zu Gehörlosensportvereinen, andere (Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Reinickendorf, Spandau) nicht; der Bezirk Treptow-Köpenick und der Gehörlosen-Sportverband Berlin-Brandenburg e. V. lieferten keine Zuarbeit. Für 2023 bis 2026 listet die Antwort einzelne Förderungen auf, etwa 2.926,81 Euro (2023, Sport im Park inklusiv), 24.000 Euro (2024, Deutsche Meisterschaft Gehörlosen Futsal, BSC Comet), 5.360,81 Euro (2025, Teilhabeprogramm für taube Mädchen und Frauen) sowie für 2026 u.a. 18.000 Euro für die Deutschen Gehörlosen Fußballmeisterschaften und 18.000 Euro in Aussicht gestellt für die Mehrkampfmeisterschaften Leichtathletik. Dolmetschkosten können laut Senat im Rahmen der Projektanträge der Vereine geltend gemacht werden; eine gesonderte Förderlinie dafür gibt es nicht. Seit 2023 trägt das Programm Sport im Park den Zusatz „inklusiv“. Sportstätten werden nicht zentral auf visuelle Alarmsysteme für Gehörlose erfasst; ein Zwei-Sinne-Alarmsystem soll in die bis Ende 2026 geplanten inklusiven Planungsgrundlagen der Strategie Sportinfrastruktur aufgenommen werden. Die Berliner Bäder-Betriebe bieten keine eigenen Schwimmkurse für taube Menschen an; der Berliner Gehörlosen-Sportverein organisiert einmal wöchentlich Schwimmtraining für Kinder und Jugendliche. Landessportbund und Gehörlosen-Sportverband haben 2024 vereinbart, dass der LSB Dolmetschkosten für bestimmte jährliche Veranstaltungen (z. B. Kinderschutz-Fortbildungen, „KURZ+GUT: Fit für den Vorstand“, Fachtag „SPORT INKLUSIV“) übernimmt; für andere Fortbildungen besteht kein Anspruch auf Finanzierung. Zur Frage 17 zu Fördermaßnahmen für taube Leistungssportler*innen bricht die vorliegende Antwort im Dokumenttext ab.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Klara Schedlich, Julian Schwarze und Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) am 23. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport datiert vom 10. Juli 2026. Laut Vorbemerkung des Senats lieferten der Bezirk Treptow-Köpenick und der Gehörlosen-Sportverband Berlin-Brandenburg e. V. keine Zuarbeit; eine Zuarbeit des Inklusionsmanagers beim Landessportbund war wegen Abwesenheit nicht möglich. Der bereitgestellte Dokumenttext bricht innerhalb der Antwort zu Frage 17 ab, sodass diese Antwort nicht vollständig vorliegt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26474, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.