📄 Achtung – Baum fällt. Aber warum?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Baumfällungen im Zuge von Ufersicherungsmaßnahmen an der Oberen Havel-Wasserstraße in den Berliner Ortsteilen Tegelort, Konradshöhe und Heiligensee. Die Fragestellerin wollte wissen, wie viele Bäume gefällt wurden, ob dafür Genehmigungen vorlagen und welche fachlichen Grundlagen den Fällungen zugrunde lagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Uferbereiche und Anwohnende in den Reinickendorfer Ortsteilen Tegelort, Konradshöhe und Heiligensee sowie die zuständigen Behörden: die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Reinickendorf und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSA Spree-Havel).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Bäume wurden insgesamt gefällt? Für wie viele lag eine Genehmigung vor und auf welcher Rechtsgrundlage? Trifft es zu, dass ursprünglich nur 34 Bäume genehmigt waren? Welche Gutachten oder Prüfungen lagen den zusätzlichen Fällungen zugrunde und wo sind sie dokumentiert? Welche Alternativen wurden geprüft? Wie wurden die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und Auswirkungen auf Naturhaushalt und Artenvielfalt berücksichtigt? Welche Behörden waren beteiligt? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen? Wie wurde die Öffentlichkeit informiert? Sind weitere Fällungen geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass an drei Uferabschnitten der Oberen Havel-Wasserstraße insgesamt 78 Bäume gefällt wurden, um die Verkehrs- und Standsicherheit der Ufer wiederherzustellen. Für alle Bäume sei gemäß § 4 Abs. 6 Nr. 4 BaumSchVO (Ausnahmetatbestand für Gewässerunterhaltung) gehandelt worden; die Behauptung, es seien ursprünglich nur 34 Bäume genehmigt gewesen, treffe nicht zu. Die Fällungen seien dem Bezirk Reinickendorf angemeldet und von einer Artenschutzsachverständigen (Ornithologie/Fledermauskunde) begleitet worden. Als Grund für zusätzliche Fällungen nennt die Regierung Schäden an der Uferbefestigung durch Wurzelwerk und die Notwendigkeit, Lasten aus Wind- und Wurzeldruck zu reduzieren. Alternativen würden im Rahmen der Beurteilung durch den verkehrssicherungspflichtigen Fachbereich geprüft, Details dazu nennt die Antwort nicht. Als Ausgleichsmaßnahme wird ein Nistkasten im Bereich Bärbelweg genannt. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte laut Antwort durch mündlichen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern. Für 2026/2027 seien Reparaturarbeiten an der Uferbefestigung vorgesehen, weitere Baumfällungen im Rahmen dieser Unterhaltungsmaßnahmen seien laut Antwort nicht erforderlich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 08.07.2026, unterzeichnet in Vertretung von Arne Herz). Die Regierung nennt die Zahl von 78 gefällten Bäumen und verweist als Rechtsgrundlage auf § 4 Abs. 6 Nr. 4 BaumSchVO sowie auf artenschutzrechtliche Prüfungen nach § 44 BNatSchG. Die in der Fragestellung enthaltene Angabe von ursprünglich 34 genehmigten Bäumen wird von der Regierung bestritten, ohne dass die Antwort eine eigene Zahl für eine ursprüngliche Genehmigung nennt. Zu den Fragen nach konkreten Gutachten, deren Fundstellen und den geprüften Alternativen liefert die Antwort keine über die allgemeine Begründung hinausgehenden Angaben.