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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Greift der Greifvogelschutz?

15. Juli 2026Dokument 19/26477 · WP 19Berlin
June Tomiak
GreifvogelschutzEulenRodentizideVogelgrippeArtenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Bestand von Greifvögeln und Eulen in Berlin sowie mit Gefahren für diese Tiere durch illegale Tötungen, Vogelgrippe und Rodentizid-Vergiftungen. Zudem wird nach Maßnahmen des Senats zum Schutz und zur Verbesserung des Lebensraums dieser Vogelarten gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Wildlebende Greifvögel und Eulen in Berlin, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie Einrichtungen wie die Wildvogelstation des NABU Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Greifvögel und Eulen leben in Berlin (nach Art, Anzahl und Bezirk)? Wie viele illegale Tötungen wurden seit 2023 erfasst und wie wurde damit umgegangen? Wie viele Fälle von Vogelgrippe bei Greifvögeln/Eulen sind bekannt? Sind Fälle von Rodentizid-Vergiftungen bekannt? Welche Maßnahmen trifft der Senat zum Schutz vor Rodentiziden und zur Verbesserung des Lebensraums? Welche Pläne bestehen für Freiflug- und Auswilderungsvolieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Roter Liste Berlin (Stand 2024) leben u.a. 110-130 Brutpaare Waldkauz, 250-350 Turmfalke, 80-90 Habicht und 1-2 Seeadler in Berlin; eine Aufschlüsselung nach Bezirken liegt nicht vor. Zu illegalen Tötungen liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. 2024 wurde HPAI (Vogelgrippe) bei Greifvögeln/Eulen in Berlin nicht nachgewiesen; in der Saison 2025/26 wurden von 29 getesteten Tieren 7 Mäusebussarde (2 in Charlottenburg-Wilmersdorf, 2 in Treptow-Köpenick, 2 in Reinickendorf, 1 in Spandau) und 1 Turmfalke in Spandau positiv getestet. Zu Rodentizid-Vergiftungen führt der Senat keine Statistik; das Landeslabor Berlin Brandenburg kann solche Vergiftungen als Zufallsbefund im Rahmen des Wildvogelmonitorings feststellen. Seit der geänderten Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 müssen Giftköder gesichert ausgelegt und Tierkadaver laufend entfernt werden, um Nicht-Zieltiere zu schützen. Das Land Berlin fördert die Wildvogelstation des NABU Berlin; darüber hinaus werden keine spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Greifvögel und Eulen umgesetzt, Artenschutzrecht wird aber bei Bauvorhaben beachtet. Der Senat verfolgt keine gezielten Pläne für Freiflug- oder Auswilderungsvolieren.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordnete June Tomiak) am 23. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 8. Juli 2026, unterzeichnet durch Andreas Kraus, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Der Senat verweist auf die Rote Liste Berlin (Stand 2024) und auf die geänderte Schädlingsbekämpfungsverordnung (SchädlBekV) vom 22. April 2026. Zu mehreren Fragen (illegale Tötungen, Rodentizid-Fälle im Detail, Bezirksaufschlüsselung des Bestands) gibt der Senat an, keine Kenntnisse oder Statistiken vorliegen zu haben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26477, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.