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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Aufwendungen für DEI in den Landesunternehmen

14. Juli 2026Dokument 19/26478 · WP 19Berlin
Dr. Kristin Brinker
Diversity Equity InclusionLandesunternehmenBeteiligungsverwaltungAntidiskriminierungKosten-Nutzen-Bewertung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Strukturen, Stellen, Programme und Budgets für Diversity, Equity and Inclusion (DEI), Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Gleichstellung in Berliner Landesunternehmen und wirtschaftlich bedeutenden Anstalten öffentlichen Rechts. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf eine Aussage der Managementprofessorin Sabine Boerner, wonach Diversität laut bisherigen Metaanalysen im Durchschnitt keinen nachweisbaren Effekt auf die wirtschaftliche Leistung habe. Der Senat beantwortet die Anfrage anhand von Angaben, die er von den betroffenen Unternehmen eingeholt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Berliner Landesunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen des Landes, darunter die Berliner Bäder-Betriebe (AöR), die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH samt Stromnetz Berlin, die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, die Berliner Stadtgüter GmbH sowie weitere Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Landes Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird unter anderem: Welche Unternehmen verfügen über eigene DEI-Strukturen, Stellen, Programme oder Budgets? Welche jährlichen Aufwendungen (Personal-, Sach-, Beratungs-, Fortbildungs-, Audit- und sonstige Kosten) fielen im letzten und laufenden Geschäftsjahr an? Wie viele Personalstellen (Vollzeitäquivalente) sind damit befasst? Welche Ziele und Erfolgskennzahlen gibt es, welche Evaluierungen liegen vor, und welcher betriebswirtschaftliche Nutzen steht den Aufwendungen gegenüber? Welche Maßnahmen beruhen auf gesetzlichen Pflichten und welche gehen darüber hinaus? In welchem Umfang wurden externe Dienstleister beauftragt? Welche Vorgaben macht der Senat zur Wirtschaftlichkeit und Erfolgskontrolle, und wird geprüft, DEI-Aufgaben auf das gesetzlich gebotene Maß zurückzuführen, falls kein positiver Nutzen nachweisbar ist?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat legt unternehmensbezogene Zahlen in Anlagen vor: Bei den Berliner Bäder-Betrieben entstanden Schulungskosten von 17.000 Euro, Kosten für eine Frauenversammlung von 7.000 Euro und Personalkosten von 145.000 Euro für 2 Vollzeitäquivalente. Bei der BEN GmbH fielen externe Beratungs- und Dienstleistungskosten von 2.859,35 Euro und Fortbildungskosten von 820 Euro an, eine AGG-Beschwerdestelle ist mit zwei Personen anlassbezogen besetzt. Bei Stromnetz Berlin (BEN-Konzern) gibt es Sachaufwendungen von 64.377 Euro, Fortbildungskosten von 94.278 Euro und sonstige zurechenbare Aufwendungen von 60.200 Euro, bei 1 Vollzeitäquivalent als DEI-Officer. Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH gibt Personalaufwand von rund 30.000 Euro p.a., ein sonstiges Budget von rund 22.000 Euro p.a. und Kosten für die Inklusionsbeauftragte von rund 7.000 Euro p.a. an, bei 0,3 Mitarbeiterkapazitäten; für neu geschaffene Stellen (Frauen- und Diversitätsbeauftragte) liegen noch keine Angaben vor. Die Berliner Stadtgüter GmbH nennt keine expliziten Personalkosten und hat Vollzeitäquivalente bisher nicht erhoben. Zu Frage 7 teilt der Senat mit, dass über die Anlagen hinaus keine weiteren Unterlagen zu fehlenden Kosten-Nutzen-Bewertungen vorliegen. Zu Fragen 10 und 11 verweist der Senat auf den Berliner Corporate Governance Kodex vom 29.10.2024, der sozialpolitische Zielstellungen wie Entgeltgleichheit und Diskriminierungsschutz für Beteiligungsunternehmen und wirtschaftlich bedeutende Anstalten öffentlichen Rechts vorgibt, nicht jedoch für Landesbetriebe, Stiftungen und sonstige Körperschaften. Die jährlichen Eigentümerziele des Landes werden dem Abgeordnetenhaus vertraulich vorgelegt; die operative Umsetzung liegt bei den Geschäftsleitungen, die Überwachung bei den Aufsichtsräten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Dr. Kristin Brinker) am 23.06.2026, die Antwort des Senats datiert vom 07.07.2026 und wurde von Tanja Mildenberger (Senatsverwaltung für Finanzen) in Vertretung unterzeichnet. Die Fragestellerin zitiert in ihrer Vorbemerkung die Managementprofessorin Sabine Boerner (Universität Konstanz) laut NZZ vom 13.09.2025 mit der Aussage, Diversität habe im Durchschnitt keinen belegten Effekt auf die wirtschaftliche Leistung; dies ist eine von der Fragestellerin eingebrachte Fremdquelle, keine Feststellung des Senats. Konkrete Zahlen nennt der Senat nur für einen Teil der angefragten Unternehmen; für andere (z. B. Berliner Stadtgüter GmbH) liegen laut Antwort keine erhobenen Daten vor. Der Senat verweist auf den Berliner Corporate Governance Kodex vom 29.10.2024 als rechtliche Grundlage für sozialpolitische Vorgaben an Beteiligungsunternehmen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26478, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.