📄 Mögliche Verbindungen zwischen dem Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e. V. und dem Netzwerk der Muslimbruderschaft sowie anderer islamistischer Gruppierungen
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Burkard Dregger (CDU) fragt den Berliner Senat nach möglichen Verbindungen zwischen dem Verein Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e. V. und dem Netzwerk der Muslimbruderschaft sowie anderen islamistischen Gruppierungen. Zudem will er wissen, welche Förderungen der Senat dem Verein gewährt hat und welche Maßnahmen gegen legalistischen Islamismus in Berlin ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Verein Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e. V., die Senatsverwaltungen für Gesundheit sowie für Justiz und Verbraucherschutz, die Berliner Notfallseelsorge/Krisenintervention und die Verfassungsschutzbehörde des Landes Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welche Förderungen, Projekte oder Kooperationen bestanden in den letzten fünf Jahren zwischen dem Senat und Islamic Relief Deutschland e. V.? 2. Liegen dem Senat Erkenntnisse zu Kontakten zwischen Mitgliedern des Vereins und Organisationen vor, die dem Netzwerk der Muslimbruderschaft (u. a. MJD, RAHMA, RAMSA, BFmF) oder anderen islamistischen Gruppierungen nahestehen? 4. Welche Einflüsse haben solche Verbindungen auf die Förderung des Vereins bzw. die Zusammenarbeit mit ihm? 5. Welche legalistisch islamistischen Organisationen sind in Berlin aktiv und wie viele Personen werden ihnen zugerechnet? 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat gegen legalistischen Islamismus?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung bewilligte für das Projekt „Muslimisches SeelsorgeTelefon“ von Islamic Relief Deutschland e. V. von 2022 bis 2026 jährlich 135.000 €. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat 2018 einen weiterhin laufenden Vertrag mit der Evangelischen Kirche und dem Erzbistum Berlin zur Notfallseelsorge/Krisenintervention geschlossen, in dem auch Kriseninterventionshelfer des „Muslimischen SeelsorgeTelefons“ eingebunden sind; eine direkte Kooperation oder Förderung des Vereins Islamic Relief durch diese Senatsverwaltung besteht nicht. Die Antwort zu Frage 2 (Erkenntnisse zu Verbindungen mit der Muslimbruderschaft) wird unter Verweis auf Geheimhaltungsbedürftigkeit nach dem Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) und der Verschlusssachenanweisung (VSA) nicht öffentlich erteilt, sondern soll in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz erfolgen. Zu Frage 4 erklärt der Senat, eine generelle Zusammenarbeit mit Islamic Relief Deutschland e. V. finde nicht statt; gefördert werde ausschließlich das Projekt „Muslimisches SeelsorgeTelefon“. Zu Frage 5 nennt der Senat für Berlin ein Personenpotenzial von 200 der Muslimbruderschaft und 450 der Millî Görüş-Bewegung zugerechneten Personen. Zu Frage 6 verweist der Senat auf die jährlichen Verfassungsschutzberichte, das Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention sowie die Förderung des Infrastrukturprojekts „KN:IX Connect“ zum Wissenstransfer in Praxis, Politik und Öffentlichkeit.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom CDU-Abgeordneten Burkard Dregger am 24. Juni 2026, die Antwort des Senats erfolgte am 9. Juli 2026, unterzeichnet von Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) in Vertretung. Die Antwort zu Frage 2 wurde unter Berufung auf § 26 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) und § 2 Abs. 1 der Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache eingestuft und soll stattdessen im nicht-öffentlichen Ausschuss für Verfassungsschutz beantwortet werden; der Senat verweist dabei auf einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20. März 2019 (VerfGH 92/17). Genannte Zahlen: 135.000 € jährliche Förderung (2022–2026) für das Projekt „Muslimisches SeelsorgeTelefon“; 200 Personen werden der Muslimbruderschaft, 450 Personen der Millî Görüş-Bewegung in Berlin zugerechnet (Angaben des Senats).