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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 (H)echt jetzt? Berliner Fischbestände heute & in Zukunft

16. Juli 2026Dokument 19/26486 · WP 19Berlin
June Tomiak
FischbeständeRote ListeKlimawandelWasserrahmenrichtlinieinvasive Arten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Zustand der Fischbestände in Berliner Gewässern: welche Arten gefährdet sind, welche Faktoren ihre Stabilität beeinflussen und welche Veränderungen durch den Klimawandel zu erwarten sind. Zudem geht es um Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und um nicht heimische Fischarten, die sich in Berlin ausbreiten.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Gewässer (u.a. Spree, Havel, Dahme, Panke, Müggelsee, Landwehrkanal), die darin lebenden Fischarten sowie die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt u.a.: Welche Fischarten sind besonders gefährdet und warum? Welche Faktoren beeinflussen die Bestandsstabilität? Welche Veränderungen werden durch den Klimawandel erwartet und welche Arten könnten verschwinden oder sich neu ansiedeln? Welche Wasserkörper können in den nächsten 5 Jahren eine gute Bewertung nach der Wasserrahmenrichtlinie erreichen und welche Maßnahmen sind dafür nötig? Was ist der Stand der Prüfung zu Vertical Wetlands an der Spree? Gibt es neue Entwicklungen zur Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen, insbesondere den Staustufen Spandau und Charlottenburg? Was bedeutet die Ausbreitung von Goldfisch, Schwarzmund-Grundel und Sonnenbarsch für heimische Ökosysteme?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Laut Berliner Roter Liste der Fische (SenMVKU 2024) sind u.a. Bitterling, Döbel, Forelle, Gründling, Hasel, Karausche, Nase, Quappe und Schlammpeitzger sowie Schmerle gefährdet bis vom Aussterben bedroht; Ursachen sind u.a. Gewässerausbau, fehlende Strömung, Sauerstoffmangel und Klimawandel. Die Quappe ist als kälteliebende Art (Kategorie 1) besonders vom Klimawandel bedroht, während Wels und Karpfen von höheren Temperaturen profitieren könnten. Bisher erreicht nur der Große Müggelsee eine 'gute' Fischbasis-Bewertung nach WRRL; die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Wasserkörper dies in 5 Jahren erreichen, wird als gering eingeschätzt. An der Panke wurden an drei Querbauwerken Fischwanderhilfen gebaut; weitere Maßnahmen sind an Wuhle und Tegeler Fließ geplant. Innerstädtische, kanalisierte Spree- und Havelabschnitte gelten als besonders schwer zu verbessern. Zu den installierten Hängestrukturen im Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal konnte keine Funktion als Fischlebensraum nachgewiesen werden; Optimierung (z.B. Totholz) wird als sinnvoll angesehen. Die WSV plant/führt u.a. eine Fischwanderhilfe an der Mühlendammschleuse sowie wellengeschützte Flachwasserzonen in Spree, Havel, Landwehrkanal und Charlottenburger Verbindungskanal durch. Zu den Staustufen Spandau und Charlottenburg hat der Senat derzeit keine Kenntnis neuer Entwicklungen. Zur Ausbreitung nicht heimischer Arten erläutert die Regierung allgemein biologische Invasionsmechanismen (Populationswachstum bis Sättigung, Konkurrenz mit heimischen Arten), ohne spezifische Zahlen zu Goldfisch, Schwarzmund-Grundel oder Sonnenbarsch zu nennen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) am 25. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 9. Juli 2026). Die Antwort verweist auf frühere Drucksache 19/25679 zur Prüfung von Vertical Wetlands sowie auf die Publikation 'Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt 2023' (SenMVKU 2024) und die Berliner Rote Liste der Fische. Laut Antwort ist für den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen der Bund zuständig, Maßnahmen erfolgen in Abstimmung zwischen WSV und Land Berlin.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26486, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.