📄 Kinderarmut in Berlin – 2025
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Ausmaß der Kinderarmut in Berlin im Jahr 2025, insbesondere mit der Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Haushalten leben, die auf staatliche Transferleistungen wie Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen angewiesen sind. Zusätzlich wird nach dem Stand der Umsetzung von Maßnahmen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Berlin, insbesondere in Familien mit Bürgergeldbezug, Alleinerziehenden-Haushalten, Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit, geflüchtete unbegleitete Minderjährige sowie die zwölf Berliner Bezirke und die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erfragt unter anderem: Wie viele Kinder und Jugendliche lebten Ende 2025 in Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften (nach Altersgruppen und Bezirken)? Wie viele davon in Alleinerziehenden-Haushalten? Wie viele Kinder bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Aufstockungsleistungen, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? Wie viele Kinder mit Migrationshintergrund waren betroffen? Wie hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlungen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, und welche Mittel wurden dafür bereitgestellt? Welche weiteren Maßnahmen gegen Kinderarmut und Preissteigerungen plant der Senat, und wie positioniert sich der Senat zur Kindergrundsicherung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet mit folgenden Zahlen (Stand Dezember 2025): 139.930 Kinder und Jugendliche unter 18 lebten in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (22,3 % aller Kinder Berlins), davon 65.984 in Alleinerziehenden-Haushalten. 1.829 Kinder bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. 50.553 Kinder lebten in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen Elternteil. 27.378 Berechtigte erhielten für 62.034 Kinder den Kinderzuschlag (keine Bezirksdaten verfügbar). 96.149 Kinder lebten in Bedarfsgemeinschaften mit ausländischer Hauptperson/Partner*in. 8.893 Kinder bezogen Asylbewerberleistungen, 884 unbegleitete minderjährige Geflüchtete erhielten SGB-VIII-Leistungen. Im Vorjahresvergleich sank die Zahl der Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften um 6.976 Personen (-4,7 %), die Zahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften um 3.275 (-4,3 %). Für die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut standen 2025 insgesamt 1,0 Mio. Euro zur Verfügung (600.000 Euro für Bezirke, rund 300.000 Euro für Prozessbegleitung, rund 100.000 Euro für die Geschäftsstelle); für 2026/2027 wurden gleiche Mittel gesichert. Ab Juli 2026 stehen 150 bezahlbare Wohnplätze für Auszubildende im Programm 'Berliner Azubiwohnen' zur Verfügung. Zu den Fragen 9 bis 11 verweist der Senat allgemein auf zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Einzelplänen, ohne eine vollständige Aufzählung zu liefern.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Regina Kittler (Die Linke) am 22. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 7. Juli 2026. Der Senat verweist auf einen früheren Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut (Drs. 18/3965). Zahlenangaben beruhen auf Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag Dezember 2025, Datenstand Juni 2026) sowie auf Daten der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) und dem Sozial-Informations-System (SIS). Für den Kinderzuschlag liegen laut Senat keine bezirklichen Daten vor. Zu den Fragen 9 bis 11 gibt der Senat keine konkreten Zahlen, sondern verweist allgemein auf bestehende Maßnahmen in verschiedenen Einzelplänen.