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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Areal der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik

16. Juli 2026Dokument 19/26492 · WP 19Berlin
Michael Efler
GrundbuchEigentumsverhältnisseDenkmalschutzNervenklinikFlächenentwicklung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Areal der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (KaBoN) in Berlin-Reinickendorf. Es geht um die Eigentumsverhältnisse auf dem Gelände, laufende Grundstücksgeschäfte sowie den Zustand und die Zukunft einzelner Gebäude wie dem Handwerkerhaus und der denkmalgeschützten Dietrich-Bonhoeffer-Kirche.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Bezirk Reinickendorf, die GESOBAU AG, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die evangelische und katholische Kirche als Verantwortliche für die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche. Betroffen ist zudem der Maßregelvollzug (Krankenhaus des Maßregelvollzugs), dessen Seelsorge die Kirche nutzt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt nach den genauen Eigentumsverhältnissen laut Grundbuch inklusive Flurstücken, nach eingetragenen oder beantragten Eigentumsübertragungen und Auflassungsvormerkungen samt begünstigter Eigentümer bzw. Vorhabenträger, nach amtlichen Bezeichnungen der betroffenen Flächen, nach Verträgen und Schutzklauseln zu den Eigentumsübertragungen, nach dem Architekten des Handwerkerhauses, nach dem Verbleib der Baupläne und einer möglichen Denkmalprüfung, nach den Plänen für das leerstehende Handwerkerhaus, nach der Verantwortung für die beschädigte Dietrich-Bonhoeffer-Kirche und nach dem Stand der Abrissarbeiten der GESOBAU inklusive Baustellenschild.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er die Fragen 1 bis 4 zu Grundbuchangaben nicht beantworten kann, da die Daten einen Personenbezug aufweisen und nach § 12 Abs. 2 S. 2 Geodatenzugangsgesetz Berlin geschützt sind; ein erforderliches Anhörungs- und Zustimmungsverfahren der Betroffenen sei innerhalb der parlamentarischen Fristen nicht durchführbar. Zu Frage 5 teilt die BIM mit, es handle sich um vertrauliche Vermögensgeschäfte ohne Auskunft; die GESOBAU nennt einen Kaufvertrag und eine Nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung zu Baulasten, Medienerschließung, Versorgung, Medientrennung, Kostenverteilung und Vermessung. Zu Frage 6 teilt der Bezirk mit, das Handwerkerhaus (Haus 13) sei 1981 vom Architekten Rolf Rave entworfen worden. Zu Frage 7 liegen die Bauakten im Bauaktenarchiv des Bezirks und wurden dort vom Landesdenkmalamt gesichtet. Zu Frage 8 teilt Vivantes mit, Eigentümerin des Grundstücks sei Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, geplant sei ein Seniorenheim der Tochtergesellschaft Vivantes Forum für Senioren GmbH, der Rückbau des Handwerkerhauses solle spätestens 2027 beginnen. Zu Frage 9 sind laut Vereinbarung vom 16.05.1967 die evangelische und katholische Kirche für Instandhaltung der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche verantwortlich; Kirchen, Maßregelvollzugs-Krankenhaus und Senat stimmen sich über Schadensregulierung und Nutzung ab, ein Zeitpunkt für die Wiedernutzung ist noch nicht absehbar. Zu Frage 10 teilt die GESOBAU mit, die Abbrucharbeiten hätten im 3. Quartal 2024 mit Entkernung und Schadstoffsanierung begonnen; in Abstimmung mit der Bauaufsicht seien eine Informationstafel am Baucontainer sowie zwei Banner mit Projektinformationen am Bauzaun angebracht worden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Dr. Michael Efler (Die Linke) am 25. Juni 2026, die Antwort des Senats datiert vom 9. Juli 2026. Für die Fragen 1 bis 4 verweigert der Senat die Auskunft unter Berufung auf § 12 Abs. 2 S. 2 Geodatenzugangsgesetz Berlin. Die Angaben zu den Fragen 5, 6, 8 und 10 stammen nicht vom Senat selbst, sondern wurden von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, der GESOBAU AG, dem Bezirk Reinickendorf bzw. der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH in eigener Verantwortung zugeliefert. Die Vereinbarung zur Verantwortung für die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche stammt vom 16.05.1967. Vivantes nennt als Zieljahr für den Beginn des Rückbaus des Handwerkerhauses spätestens 2027. Die GESOBAU nennt das 3. Quartal 2024 als Beginn der Entkernung und Schadstoffsanierung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26492, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.