📄 Parteipolitischer Wahlkampf auf landeseigenen Sportstätten – Wie gewährleistet der Senat das Neutralitätsgebot?
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin thematisiert eine SPD-Veranstaltung („Forum Sport“) am 16.06.2026 im Kompetenzzentrum für Inklusionssport (KIS) im Jahn-Sportpark, die nach ihrer Darstellung der Unterstützung des SPD-Kandidaten Heiko Kretschmer diente, sowie einen Rundgang von SPD-Kandidierenden durch das Sportforum Hohenschönhausen am 20.06.2026. Sie fragt, wie der Senat das staatliche Neutralitätsgebot bei der Nutzung landeseigener Sportanlagen für parteipolitische Zwecke gewährleistet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Verwaltung des Sportforums Berlin, das Kompetenzzentrum für Inklusionssport (KIS) im Jahn-Sportpark, der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin (BSB) e.V. als Mieter des KIS, sowie Parteien und Abgeordnete, die landeseigene Sportstätten nutzen wollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin will wissen: 1. Ob dem Senat die SPD-Veranstaltung vom 16.06.2026 und der Rundgang von SPD-Kandidierenden durch das Sportforum Hohenschönhausen bekannt sind. 2. Welche Vorschriften für die parteipolitische Nutzung landeseigener Sportstätten und an Verbände übergebener Einrichtungen wie des KIS gelten. 3. Ob die Nutzung des KIS für die genannte Veranstaltung mit Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Neutralitätsgebot vereinbar ist. 4. Ob für die Nutzung am 16.06.2026 Entgelte oder Mieten erhoben wurden und in welcher Höhe. 5. Wie der Senat eine von ihr behauptete Ungleichbehandlung begründet, wonach der Fraktion Die Linke Termine im Sportforum untersagt worden seien, während der SPD entsprechende Veranstaltungen gestattet würden. 6. Welche Maßnahmen die Senatsverwaltung ergreifen wird, um das Neutralitätsgebot zu sichern und Gleichbehandlung aller demokratischen Parteien zu gewährleisten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, von der Veranstaltung am 16.06.2026 erstmals durch die Anfrage erfahren zu haben; Inhalte seien nicht bekannt. Am 20.06.2026 habe eine Begehung öffentlich zugänglicher Bereiche des Sportforums stattgefunden, ohne Genehmigung oder Begleitung durch die Verwaltung. Für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen gelten die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN). Das KIS Berlin ist dauerhaft an den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin (BSB) e.V. vermietet, der im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke eigene Veranstaltungen ohne weitere Zustimmung durchführen darf; dazu gehöre auch Netzwerkarbeit mit politischen Akteuren unabhängig von Wahlen. Eine parteipolitische Veranstaltung eines Kandidaten sei nicht angemeldet gewesen und wäre laut Senat untersagt worden, da § 11 Absatz 2 b) des Nutzungsvertrages über das KIS Werbung politischen Inhalts im Zusammenhang mit Wahlen ausdrücklich ausschließt. Weder der Betrieb des KIS noch die beiden genannten Veranstaltungen wurden vom Land Berlin gefördert; für die Nutzungen am 16.06. und 20.06.2026 wurden keine Entgelte erhoben. Der Senat sieht das Neutralitätsgebot durch die nicht angemeldete Veranstaltung nicht als verletzt an. Zu den Fragen 5 und 6 antwortet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sie genehmige grundsätzlich keine parteipolitischen Veranstaltungen in zentralverwalteten Sportanlagen, weshalb keine Ungleichbehandlung der Fraktion Die Linke vorliege; Nutzungsverträge würden auch künftig parteipolitische Veranstaltungen untersagen, jedoch könne der Zutritt zu allgemein zugänglichen Bereichen politischen Akteuren nicht allein wegen des Neutralitätsgebots verweigert werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordnete Claudia Engelmann) am 25.06.2026 eingereicht, die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport datiert vom 07.07.2026, unterzeichnet in Vertretung von Christian Hochgrebe. Rechtsgrundlagen, auf die sich die Antwort stützt, sind die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) sowie § 11 Absatz 2 b) des Nutzungsvertrages über das KIS. Der Senat gibt an, keine Kenntnis über Inhalte der Veranstaltung vom 16.06.2026 zu haben und erst durch die Anfrage davon erfahren zu haben. Laut Senat wurden für die Nutzungen am 16.06. und 20.06.2026 keine Entgelte erhoben; eine Förderung durch das Land Berlin fand laut Senat nicht statt. Die in Frage 5 behauptete Ungleichbehandlung der Fraktion Die Linke ist eine Darstellung der Fragestellerin; der Senat weist sie in seiner Antwort zurück.