📄 Projekt „Effiziente Sozialausgabensteuerung“ und Budgetmodelle in den Entgeltbereichen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Projekt „effiziente Sozialausgabensteuerung“ (effSoz) des Berliner Senats sowie die Schwerpunktmaßnahme #219 „Budgetmodelle in den Entgeltbereichen“, bei der es um neue Steuerungs- und Finanzierungsmodelle (z. B. Sozialraum-, Träger- oder Einrichtungs-Budget) im Bereich der Eingliederungshilfe geht. Hintergrund ist laut Fragestellerin eine anstehende rechnerische Umstellung im Kontext der Eingliederungshilfe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA), Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und deren Spitzenverbände, die Berliner Bezirke sowie Träger der Wohnungsnotfallhilfe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, welche konkreten Schritte, Gespräche und Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode zu den Meilensteinen des Projekts effSoz erreicht werden sollen; welche Abbruchkriterien für die Schwerpunktmaßnahme #219 bisher erarbeitet wurden; ob bereits Eckpunkte für Budgetmodelle erarbeitet wurden und wie diese lauten; ob Gespräche mit Leistungserbringern, deren Spitzenverbänden und den Bezirken geführt wurden und mit welchem Ergebnis; ob Erfahrungen aus dem früheren „Psychiatriebudget“ und den Gründen seiner Beendigung berücksichtigt wurden; ob der Abschluss der rechnerischen Umstellung Voraussetzung für Budgetmodelle ist und welche Alternativen bestehen, falls die Umstellung nicht bis zum 1. Januar 2027 abgeschlossen ist; sowie welchen Einfluss die Überlegungen zu Budgetmodellen auf die laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag „Soziales“ in der Wohnungsnotfallhilfe haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass im Projekt effSoz ein quartalsweises Meilensteincontrolling vereinbart ist und die verantwortlichen Behörden jeweils zum Ende des Folgequartals berichten; zu den Quartalen nach dem 4. Quartal 2025 könne erst im 2. Folgebericht effSoz an den Hauptausschuss berichtet werden. Ab dem 1. Quartal 2026 werde dem Hauptausschuss auch bei erreichten Meilensteinen zum Umsetzungsstand berichtet. Zur Schwerpunktmaßnahme #219 erklärt der Senat, dass die landesseitige Bewertung der Zielerreichbarkeit und möglicher Abbruchkriterien, die Prüfung möglicher Budgetansätze sowie die Abstimmungen mit den zuständigen Stellen noch nicht abgeschlossen seien; abschließende Festlegungen lägen derzeit nicht vor. Erkenntnisse aus bestehenden oder früheren Steuerungs- und Finanzierungsmodellen würden berücksichtigt und bewertet, soweit fachlich relevant. Die Weiterentwicklung der Leistungstypensystematik in der Wohnungsnotfallhilfe erfolge in den dafür vorgesehenen Abstimmungs- und Verhandlungsstrukturen; weitergehenden Bewertungen und Festlegungen könne nicht vorgegriffen werden. Konkrete Zahlen, Eckpunkte von Budgetmodellen oder Details zu Gesprächen mit Leistungserbringern nennt die Antwort nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordnete Katina Schubert) am 25.06.2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 06.07.2026 und ist von Tanja Mildenberger (Senatsverwaltung für Finanzen) in Vertretung unterzeichnet. Der Senat verweist auf den 1. Folgebericht effSoz (Berichtsstand 31.03.2026) und kündigt den 2. Folgebericht effSoz an den Hauptausschuss an. Zu mehreren konkreten Fragen (Abbruchkriterien, Eckpunkte von Budgetmodellen, Gespräche mit Leistungserbringern, Berücksichtigung des „Psychiatriebudgets“, Abhängigkeit von der rechnerischen Umstellung) macht der Senat keine inhaltlichen Angaben, sondern verweist auf die noch nicht abgeschlossenen Prüfungen und Abstimmungen.