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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Zielvereinbarung für die Sozialämter – Wie geht es nun weiter?

19. Juli 2026Dokument 19/26498 · WP 19Berlin
Taylan Kurt
SozialämterZielvereinbarungPersonalbedarfTransferkostensteuerungPrävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die „Zielvereinbarung zur Optimierung der Transferkostensteuerung und Personalkostenausstattung Soziales“ für die bezirklichen Sozialämter in Berlin. Es geht um den Sachstand bei der Ermittlung von Zielaktenraten, den daraus abgeleiteten Personalbedarf sowie um die Rolle von Prävention in verschiedenen Transferfeldern wie AsylbLG, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die bezirklichen Sozialämter bzw. Ämter für Soziales in Berlin, deren Personal, sowie Leistungsberechtigte in den Bereichen Asylbewerberleistungen, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Auch die Fachstellen Soziale Wohnhilfe sind thematisch angesprochen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie ist der Sachstand bei den Zielaktenraten für die Transferfelder AsylbLG, GruSi/HzL, HzÜ und HzP, und welcher Personalbedarf ergibt sich daraus für die Bezirke? 2) Welche Kosten entstehen durch den in der Zielvereinbarung genannten zusätzlichen Personalbedarf von 143 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ab 2028? 3) Bis wann liegen die Personalbedarfe in Anlage 2 der Zielvereinbarung vor? 4) Warum ist die Prävention von Wohnraumverlust nicht in der Zielvereinbarung berücksichtigt? 5) Warum bleibt die Unterbringung von Wohnungslosen nach ASOG im Fachmodul GruSi unberücksichtigt? 6) Welche Meilensteine der Meilensteinplanung (Anlage 6) wurden erreicht bzw. nicht erreicht, und warum? 7) Wie priorisiert der Senat mit den Bezirken Personalmehrbedarfe nach Kosteneinsparungen, Hilfebedarf und gesellschaftlichen Folgekosten? 8) Welche Rolle spielt Prävention in den einzelnen Transferfeldern und Fachmodulen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass die Benennung bezirkseinheitlicher Zielaktenraten nach Befassung im Steuerungsgremium im Juli 2026 angestrebt wird; daraus sollen sich bezirkskonkrete Personalbedarfe je Fachmodul ableiten. Für die vorgesehenen 143 zusätzlichen VZÄ ab 2028 nennt der Senat dauerhafte Zusatzkosten von 8.651.500 Euro pro Jahr (143 VZÄ à 60.000 Euro Personalkosten = 8.580.000 Euro zzgl. 143 VZÄ à 5.000 Euro Sachkosten = 715.000 Euro), die sich durch Tariffortschreibungen weiter erhöhen. Anlage 2 enthält laut Senat eine Steuerungsübersicht, in der der zusätzliche Personalbedarf je Steuerungsschwerpunkt bereits in der Planungsphase eingeschätzt wurde; eine Konkretisierung erfolgt im Zuge der Umsetzung. Prävention von Wohnraumverlust wird laut Senat separat in der „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Fachstellen Soziale Wohnhilfe“ behandelt, aktuell im Rahmen einer prozessbasierten Personalbedarfsermittlung für das KLR-Produkt 80635. Die Unterbringung nach ASOG soll künftig im GStU-Forum unter Federführung der Senatsverwaltung für Soziales abgestimmt werden. Von den sechs Meilensteinen der Meilensteinplanung wurden laut Senat die Meilensteine 1 (Abschluss des Unterzeichnungsprozesses) und 2 (Konsolidierung der Querschnittsthemen Arbeitgeberrolle und Digitalisierung) erreicht; Meilenstein 3 (Zielaktenraten) wird für Juli 2026 angestrebt, Meilenstein 4 (Qualitätskennzahlen) hängt von der Arbeitsintensität in den Fachgremien ab. Zur Priorisierung erklärt der Senat, dass die Personalausstattung der Bezirke in deren eigener Verantwortung liegt und über Budgetierungsverfahren sowie bezirkliche Prioritätensetzung im Rahmen der Globalsummenzuweisung bestimmt wird; eine Controlling-Struktur soll die Entwicklung mess- und steuerbar machen. Zur Prävention führt der Senat aus, dass diese je Fachmodul unterschiedlich ausgeprägt ist: bei AsylbLG und Grundsicherung seien die Optionen begrenzt, da es sich um existenzsichernde Leistungen handle; bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gebe es mit den Leistungstypen Wohnungserhalt/-erlangung und Betreutes Einzelwohnen präventive Maßnahmen zum Wohnraumerhalt; bei der Hilfe zur Pflege werde im Rahmen der Pflegebedarfsfeststellung auf Rehabilitations- oder Präventionsleistungen geprüft; in der Eingliederungshilfe sei Prävention als fachliches Leitprinzip verankert, etwa durch frühzeitige Beratung nach § 106 SGB IX, das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) und kontinuierliche Fallsteuerung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Taylan Kurt (Bündnis 90/Die Grünen) am 23. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 10. Juli 2026 und liegt vollständig vor. Der Senat nennt für 143 zusätzliche VZÄ ab Haushaltsjahr 2028 Kosten von 8.651.500 Euro jährlich, vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers für 2028/2029. Die Zielvereinbarung umfasst laut Senat die Fachmodule Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; der zugrundeliegende Arbeitsauftrag wurde laut Senat am 28.09.2023 in der AG Ressourcensteuerung formuliert. Referenziert werden zudem die „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Fachstellen Soziale Wohnhilfe“ und das KLR-Produkt 80635.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26498, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.