📄 Anmeldezahlen für die siebte Klasse
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Zahl der Anmeldungen für die siebte Klasse an Berliner weiterführenden Schulen im Vergleich zu den vorhandenen Schulplatzkapazitäten. Erfragt wird eine Übersicht nach Schultyp (Integrierte Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen und Gymnasien) und Bezirken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die sich für die siebte Klasse an Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in Berlin angemeldet haben, sowie die bezirklichen Schulträger und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1. Wie viele Anmeldungen für die siebte Klasse gibt es, aufgeschlüsselt nach Schultyp und Bezirken? 2. Wie viele Schulplätze stehen Berlin-weit für die neuen Siebtklässler bereit, ebenfalls nach Bezirken und Schultyp?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung legt für alle öffentlichen weiterführenden Schulen eine Tabelle mit Berliner Schulnummer, Schulname, Kapazität an Regelschulplätzen und Anmeldungen im Erstwunsch vor, getrennt nach ISS/Gemeinschaftsschulen (Tabelle 1) und Gymnasien (Tabelle 2). Die Zahlen zeigen an zahlreichen Standorten Erstwunschanmeldungen, die die ausgewiesene Regelplatzkapazität deutlich übersteigen (z. B. Heinrich-Böll-Oberschule: 168 Plätze, 395 Anmeldungen; Max-Beckmann-Schule: 182 Plätze, 407 Anmeldungen), während andere Schulen deutlich unterbelegt sind. Laut Senatsverwaltung wurden im Nachgang einer berlinweiten Ausgleichskonferenz gemeinsam mit Schulträgern und Schulaufsichten zusätzliche Kapazitäten geschaffen, wodurch nach Angabe der Verwaltung alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz erhielten; diese zusätzlichen Kapazitäten sind in den vorliegenden Tabellen noch nicht erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Alexander King eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (Antwort vom 14. Juli 2026). Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich gemäß § 109 und § 64a Schulgesetz Berlin um vorläufige Daten handelt, da zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht alle Daten der bezirklichen Schulträger im zentralen Fachverfahren erfasst waren, insbesondere die nach der Ausgleichskonferenz geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten liegt laut Senatsverwaltung bei den bezirklichen Schulträgern.