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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Sozialwohnungsanteil bei fertiggestellten, im Bau befindlichen und geplanten Neubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU)

21. Juli 2026Dokument 19/26506 · WP 19Berlin
Johannes Kraft
SozialwohnungenWohnungsbaulandeseigene WohnungsunternehmenNeubauvorhabengeförderter Wohnungsbau
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Anteil geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) an Neubauprojekten mit jeweils mehr als 100 Wohnungen, die von den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND (SuL) und WBM realisiert wurden, werden oder geplant sind. Erfasst werden drei Zeithorizonte: fertiggestellte Vorhaben der letzten fünf Jahre, derzeit im Bau befindliche Vorhaben und aktuell in Planung befindliche Vorhaben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM) sowie Mieterinnen und Mieter beziehungsweise zukünftige Bewohner der genannten Neubauquartiere in verschiedenen Berliner Bezirken.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie hoch ist bei den in den letzten fünf Jahren fertiggestellten Neubauvorhaben der LWU mit jeweils mehr als 100 Wohnungen der Sozialwohnungsanteil, aufgeschlüsselt nach Gesamtzahl, Anzahl der Sozialwohnungen und Prozentanteil je Vorhaben? 2) Wie hoch ist dieser Anteil bei den derzeit im Bau befindlichen Neubauvorhaben mit mehr als 100 Wohnungen? 3) Welche Neubauvorhaben mit mehr als 100 Wohnungen befinden sich aktuell in Planung und wie viele Sozialwohnungen sind dabei jeweils vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung legt für alle drei Fragen umfangreiche, von den LWU selbst erstellte Projektlisten mit Adressen, Gesamtwohnungszahlen und Sozialwohnungsanteilen vor. Bei den seit 2020 fertiggestellten Vorhaben reichen die Sozialwohnungsanteile einzelner Projekte von 0% (z. B. Schwarzkopffstraße 20-28 mit 118 Wohnungen) bis 100% (z. B. Allee der Kosmonauten, Gewobag, 153 Wohnungen); viele Projekte liegen bei rund 50%. Bei im Bau befindlichen Vorhaben reichen die Anteile ebenfalls von 0% (z. B. Askanierring, WBM, modulare Flüchtlingsunterkunft) bis 100% (z. B. Roedernallee 118/118A, GESOBAU, Studierendenwohnen). Bei in Planung befindlichen Vorhaben werden überwiegend Anteile von 50% oder 'mindestens 50%' genannt, in Einzelfällen auch 100% (z. B. Kaserne Hessenwinkel, SuL). Die Antwort weist darauf hin, dass für einzelne Baugebiete Ausnahmegenehmigungen bestehen, nach denen vom geforderten Sozialwohnungsanteil von 50% abgewichen werden kann, und dass in Einzelfällen Sozialwohnungsquoten über andere Neubauvorhaben zur besseren Durchmischung von Quartieren ausgeglichen wurden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Johannes Kraft (CDU) am 25. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in Vertretung: Slotty) liegt vor und datiert vom 14. Juli 2026. Der Senat erklärt, dass die Anfrage teilweise Sachverhalte betrifft, die er nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, und dass die Angaben auf Stellungnahmen der sechs LWU beruhen, die diese in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt haben. Laut Antwort gilt für geförderten Wohnungsbau in Berlin regulär eine Quote von 50%, von der in bestimmten Baugebieten mittels Ausnahmegenehmigung abgewichen werden kann; bei manchen Projekten (u. a. 'Ausnahmeregelung Hellersdorf') wird dies ausdrücklich vermerkt. Der Senat weist zudem darauf hin, dass sich im laufenden Planungsprozess bei den geplanten Vorhaben noch Änderungen bei Wohnungszahl und Sozialwohnungsanteil ergeben können.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26506, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.