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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Integrations- und Teilhabebedarfe in Berliner Kindertageseinrichtungen sowie Auswirkungen auf Fachkräftebedarf und Bewilligungsverfahren

19. Juli 2026Dokument 19/26507 · WP 19Berlin
Regina Kittler
FörderbedarfInklusionTeilhabeKindertagesbetreuungFachkräftemangel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Anträgen auf Feststellung eines erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Förderbedarfs in Berliner Kindertageseinrichtungen, den damit verbundenen Bearbeitungszeiten sowie der personellen Versorgung mit Fachkräften für Inklusion und Teilhabe. Zudem geht es um Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) und der zugehörigen Verordnung (VOKitaFöG) seit 2021.

👥 Wer ist betroffen?

Kinder mit erhöhtem bzw. wesentlich erhöhtem Förderbedarf und ihre Familien, Berliner Kindertageseinrichtungen und deren Träger (Eigenbetriebe und freie Träger), die bezirklichen Jugendämter sowie Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe in allen zwölf Berliner Bezirken.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die jährliche Anzahl der Anträge auf erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Förderbedarf seit 2021 nach Bezirken; die Bewilligungsquote; die durchschnittliche Bearbeitungsdauer; die Bewertung der Unterschiede zwischen den Bezirken und deren Ursachen; ergriffene und geplante Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahren und Entlastung der Träger; Auswirkungen der KitaFöG-/VOKitaFöG-Novellierungen seit 2021; die Anzahl der Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe sowie der Personen in entsprechender Weiterbildung seit 2021; die Bewertung der personellen Versorgungslage; eine rechnerische Gegenüberstellung von Bedarf und verfügbaren Fachkraftkapazitäten; sowie geplante Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass die Anzahl der Anträge, Bewilligungsquoten und Bearbeitungsdauern nicht systematisch erfasst werden. Laut ISBJ-Kita bestanden am 31.12.2025 in Berlin 8.639 Verträge für erhöhten und 2.251 für wesentlich erhöhten Förderbedarf (2021: 7.083 bzw. 1.613). Als Ursachen für unterschiedliche Bearbeitungszeiten nennt der Senat unter anderem unterschiedliche Personalausstattung der Jugendämter und eine hohe Konzentration von Geflüchteten-Einrichtungen in Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf. Seit 2021 wurden einheitliche Formulare und ein digitaler Teilhabe- und Förderplan eingeführt; seit 2024 verpflichtet die QVTAG-Vereinbarung (§15) das Land, bei Verfahren über drei (Erstantrag) bzw. zwei Monaten (Folgeantrag) den Zuschlag nach § 11 KitaFöG vorab an Träger zu zahlen. Die KitaFöG-/VOKitaFöG-Novelle wurde im Dezember 2025 rechtskräftig und passte Fristenregelungen an (§6 Abs.2 KitaFöG, §4 Abs.6 VOKitaFöG), ohne Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten oder Finanzierung zu ändern. Zum 31.12.2025 waren laut ISBJ-Kita 3.396 VZÄ als Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe tätig (631 bei Eigenbetrieben, 2.765 bei freien Trägern), gegenüber einem rechnerischen Bedarf von 3.285 VZÄ – ein Überschuss von 111 VZÄ. Der Senat bewertet die personelle Ausstattung deshalb als bedarfsgerecht. Von August 2024 bis Juli 2025 schlossen 541 Fachkräfte die Weiterbildung „Facherzieher/in für Integration“ bzw. „für Teilhabe und Inklusion“ erfolgreich ab; das neue Rahmencurriculum löste das alte zum 01.08.2025 verbindlich ab.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Regina Kittler (Die Linke) am 22. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 10. Juli 2026). Der Senat verweist auf die QVTAG-Vereinbarung von 2024 mit Fristen von drei Monaten (Erstverfahren) bzw. zwei Monaten (Folgeverfahren) sowie auf die im Dezember 2025 rechtskräftig gewordene Novelle von KitaFöG und VOKitaFöG. Konkrete Zahlen laut ISBJ-Kita: 8.639 Verträge mit erhöhtem und 2.251 mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf (Stand 31.12.2025), 3.396 VZÄ Fachkräfte gegenüber einem errechneten Bedarf von 3.285 VZÄ, sowie 541 erfolgreiche Weiterbildungsabschlüsse zwischen August 2024 und Juli 2025.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26507, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.