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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Wo ist Asbest in Berliner Schulgebäuden IV

21. Juli 2026Dokument 19/26508 · WP 19Berlin
Andreas Otto
AsbestSchadstoffkatasterSchulgebäudeSportanlagenBrandschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt als Nachfrage zu einer früheren Anfrage (19/10 830) nach dem aktuellen Stand der Asbestbelastung in Berliner Schulgebäuden und den dazugehörigen Sportanlagen. Im Mittelpunkt stehen das von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geführte Schadstoffkataster, festgestellte Asbestfunde, der Bearbeitungsstand der Überprüfungen sowie Zeitpläne für Neubewertungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Berliner Schulen und ihre Sportanlagen in allen Bezirken, deren Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal, sowie Unternehmen, die mit Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden beauftragt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche Schulgebäude und Sportanlagen im Schadstoffkataster der BIM erfasst sind; bei welchen Asbest festgestellt wurde und in welcher Form; auf welcher Prüfstufe sich die betroffenen Objekte befinden; wie der Zeitplan für weitere Prüfungen aussieht; wann die letzten und wann die nächsten Prüfungen anstehen; in welche Dringlichkeitsstufen die Funde eingeordnet sind; bei wie vielen Gutachten die Dringlichkeitsprüfung noch aussteht; ob Daten zum Baujahr der Schulen und technischen Anlagen vorliegen; wie sicherheitsrelevante asbesthaltige Brandschutzbauteile instandgehalten werden; ob Asbestbelastungen sichtbar ausgeschildert sind; und wie beauftragte Unternehmen über Gefährdungen informiert werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung antwortet unter Bezug auf eine Stellungnahme der BIM: Die erfassten Schulgebäude und Sportanlagen sowie die Objekte mit festgestelltem Asbest sind in einer beigefügten Excel-Anlage namentlich nach Bezirken aufgeführt, ebenso der jeweilige Bewertungsstand. Die Prüfung erfolgt nach der Asbestrichtlinie; laut BIM ist für Fundstellen der Dringlichkeitsstufe III regelmäßig eine Neubewertung innerhalb von fünf Jahren vorgesehen, für Stufe II innerhalb von zwei Jahren. Angaben zu Errichtungsjahren der Gebäude und technischer Anlagen liegen laut BIM vor, soweit in den Stammdaten erfasst. Die Instandhaltung asbesthaltiger Brandschutzbauteile wird laut BIM von den zuständigen Fachbereichen veranlasst und gesteuert, wobei das Schadstoffmanagement Informationen bereitstellt. Festgestellte asbesthaltige Fundstellen werden laut BIM durch Gutachter mit Hinweisaufklebern gekennzeichnet, die vor mechanischer Einwirkung warnen. Beauftragte Unternehmen erhalten laut BIM objektbezogene Schadstoffhinweise über Auftragsunterlagen oder Objektinformationen; bei unbekannten Funden während der Arbeiten sind diese zu unterbrechen und mit der BIM abzustimmen. Die dem Dokument beigefügte tabellarische Übersicht listet für zahlreiche Liegenschaften (u.a. in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick, Pankow, Lichtenberg) jeweils Datum der letzten und nächsten Prüfung sowie die Dringlichkeitsstufen (DK I bis III) auf.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht und bezieht sich ausdrücklich als Nachfrage auf die frühere Anfrage 19/10 830. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor, datiert auf den 14. Juli 2026, unterzeichnet in Vertretung durch Dr. Torsten Kühne. Die inhaltlichen Antworten stammen überwiegend aus einer Stellungnahme der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die laut Vorbemerkung der Verwaltung in eigener Verantwortung erstellt wurde, da der Senat die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Konkrete Zahlen zu Fristen: laut BIM Neubewertung nach 5 Jahren bei Dringlichkeitsstufe III und nach 2 Jahren bei Dringlichkeitsstufe II. Detaillierte objektbezogene Daten sind laut Antwort einer beigefügten Excel-Anlage zu entnehmen, die im vorliegenden Dokument nur auszugsweise als Tabelle wiedergegeben ist.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26508, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.