📄 Beseitigung einer silberfarbenen Jaguar-Limousine in der Siegfried-Berger-Straße in Köpenick
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller berichtet, dass in der Siegfried-Berger-Straße nahe Hausnummer 6 in Berlin-Köpenick seit längerer Zeit eine silberfarbene, offenbar ungenutzte Jaguar-Limousine steht, an der eine kaum noch lesbare gelbe Beseitigungsaufforderung angebracht ist und bei der das hintere Kennzeichen fehlt. Er fragt den Senat, ob der Vorgang bekannt ist, wann das Fahrzeug gemeldet wurde, wann die Beseitigungsaufforderung angebracht wurde und welche Schritte zur Beseitigung eingeleitet wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Ordnungsamt Treptow-Köpenick, das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) des Bezirksamts Lichtenberg, eine auswärtige Kfz-Zulassungsbehörde sowie Anwohner der Siegfried-Berger-Straße in Berlin-Köpenick.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Ist der Vorgang zu dem Fahrzeug dem Senat bzw. dem Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben bekannt? 2. Wann wurde das Fahrzeug erstmals gemeldet, wann wurde der Vorgang weitergeleitet und welche Stelle führt ihn derzeit? 3. Wann wurde die gelbe Beseitigungsaufforderung angebracht, welche Frist wurde gesetzt und warum wurde das Fahrzeug trotz der Aufforderung nicht entfernt? 4. Welche konkreten Schritte sind zur Beseitigung veranlasst und bis wann ist mit der Entfernung zu rechnen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Das Fahrzeug wurde erstmals am 15. September 2025 gemeldet, war damals fahrbereit und mit amtlichem Kennzeichen versehen, sodass kein Einschreiten möglich war. Am 22. April 2026 wurde es erneut kontrolliert, war nicht fahrbereit (platte Reifen), verschmutzt und ohne hinteres Kennzeichen; daraufhin wurde ein sogenannter Gelbpunkt angebracht und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Am 28. April 2026 wurde der Vorgang unter dem Aktenzeichen 225-09008-2026-01 an das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamts Lichtenberg weitergeleitet. Eine Werkstatt in der Nähe gab an, das Fahrzeug habe sich zeitweise auf ihrem inzwischen aufgegebenen Firmengelände befunden. Da das vordere Kennzeichen noch gesiegelt (nicht entstempelt) ist und auch beim Kraftfahrt-Bundesamt keine Entstempelung erkennbar ist, ist ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz derzeit nicht nachweisbar. Am 20. Mai 2026 wurde die auswärtige Kfz-Zulassungsbehörde um Prüfung gebeten; eine Rückmeldung steht noch aus, die Bearbeitung dauere laut Senat erfahrungsgemäß bis zu 8 Wochen. Nach aktuellem Sachstand ist eine behördliche Beseitigung des Fahrzeugs wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht (Dr. Martin Sattelkau), die Antwort des Senats liegt vor (datiert 7. Juli 2026). Der Senat nennt als rechtliche Grundlage § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und verweist auf eine von ihm zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach für den Begriff „unverzüglich“ ein Zeitraum von 72 Stunden als angemessen gelte. Der Vorgang wird unter dem Aktenzeichen 225-09008-2026-01 beim Bezirksamt Lichtenberg geführt. Der Senat hat die Bezirksämter Lichtenberg und Treptow-Köpenick für die Beantwortung um Stellungnahmen gebeten.