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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Kehrtwende beim Selbstbestimmungsgesetz? – Berlins Position auf der Justizministerkonferenz

19. Juli 2026Dokument 19/26515 · WP 19Berlin
Sebastian Walter, Laura Neugebauer
SelbstbestimmungsgesetzJustizministerkonferenztrans* PersonenGeschlechtsidentitätEntschädigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren, dass der Berliner Senat auf der Justizministerkonferenz einem Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt habe, der das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wegen angeblicher Missbrauchsgefahren verschärfen soll. Sie verweisen darauf, dass Fachverbände wie der Bundesverband Trans, die dgti und der LSVD vor dieser Änderung warnen und einen Generalverdacht gegen trans* Personen befürchten. Zudem fragen sie nach einem auf derselben Konferenz eingebrachten Antrag Hamburgs zur Aufarbeitung und Entschädigung historischer Gesetzgebung gegenüber gendervarianten Menschen.

👥 Wer ist betroffen?

Trans* und intergeschlechtliche Menschen in Berlin sowie die Fachverbände Bundesverband Trans, dgti und LSVD.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) Warum der Senat dem Verschärfungsantrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt hat, obwohl laut Koalitionsvertrag ein modernes Selbstbestimmungsrecht angestrebt wird; 2) wie viele Missbrauchsfälle des Selbstbestimmungsgesetzes dem Senat bekannt sind, abgesehen vom Fall eines international gesuchten Neonazis; 3) welche Auswirkungen der Senat von einer solchen Nachschärfung auf trans* Menschen in Berlin erwartet und wie dies mit dem Koalitionsvertrag vereinbar sei; 4) wie der Senat zum Hamburger Antrag zur Aufarbeitung und Entschädigung historischer Gesetzgebung gegenüber gendervarianten Menschen steht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, er stelle den Regelungsgehalt des SBGG nicht in Frage, halte aber eine Vorsorge für gravierende Missbrauchsfälle für geboten, damit das Kernanliegen nicht diskreditiert werde. Dem Senat sind laut eigener Antwort keine weiteren Missbrauchsfälle bekannt als der genannte Fall, den er nach vorläufiger Bewertung als besonders plakativ einschätzt. Da kein Gesetzentwurf zur Änderung des SBGG vorliege, könne der Senat keine Feststellungen zu etwaigen Auswirkungen treffen. Zum Hamburger Antrag zur Aufarbeitung und Entschädigung erklärt der Senat, er bewerte weder gefasste noch nicht gefasste Beschlüsse der Justizministerkonferenz.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Antwort des Senats liegt vor, unterschrieben von Dirk Feuerberg (in Vertretung) für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, datiert auf den 9. Juli 2026. Die Fragesteller führen als Beleg einen laut ihrer Darstellung international gesuchten Neonazi als Missbrauchsfall des Selbstbestimmungsgesetzes an; der Senat bestätigt, dass ihm dieser Fall bekannt ist und keine weiteren Fälle vorliegen. Der Senat äußert selbst die Einschätzung, dass eine Vorsorge gegen gravierende Missbrauchsfälle geboten erscheine.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26515, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.