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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Neubauprojekte der landeseigenen Wohnungsunternehmen: Wer bekommt die Wohnungen?

22. Juli 2026Dokument 19/26521 · WP 19Berlin
Harald Laatsch
SozialwohnungenWBS-BindungWohnungsneubauLandeseigene WohnungsunternehmenWohnungsförderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft drei Neubauprojekte landeseigener Wohnungsunternehmen in Berlin: Anne-Frank-Str./Mohnweg (HOWOGE), Kleeblattstr. (degewo) und Johanna-Tesch-Str. (STADT UND LAND). Der Fragesteller möchte wissen, an welche Bedarfsgruppen die neuen Wohnungen vergeben wurden, welche WBS-Bindungen bestehen und wie Vergabekriterien, Baukosten und Förderung aussehen.

👥 Wer ist betroffen?

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, HOWOGE und STADT UND LAND sowie Mieterinnen und Mieter in den genannten Neubauprojekten, insbesondere Bezieher von Wohnberechtigungsscheinen (WBS), Geflüchtete, Schüler, Studierende und Auszubildende.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie viele Wohnungen in den drei Projekten an welche Bedarfsgruppen (Geschütztes Marktsegment, Wohnungen für Flüchtlinge, Programm Wohnungen statt MUF, Schüler/Studenten/Auszubildende, sonstige Bedarfsgruppen) vergeben wurden. 2) Wie viele Wohnungen den WBS-Stufen 140, 180, 220 bzw. keiner Bindung unterliegen. 3) Nach welchen Kriterien WBS-180/220-Wohnungen und nicht gebundene Wohnungen vergeben wurden und wie viele davon an die genannten Bedarfsgruppen gingen. 4) Wie hoch Bau- und Baunebenkosten je Quadratmeter und Wohnung sind und wie viele Wohnungen entstanden. 5) Welche Förderung in welcher Höhe für wie viele Wohnungen vereinbart wurde. 6) Wie lang die Förderlaufzeit ist und wie hoch das Fördervolumen, gegliedert nach Zuschüssen und Krediten, je Projekt ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet anhand von Stellungnahmen der drei Unternehmen. Degewo (Kleeblattstr.): 3 Wohnungen Geschütztes Marktsegment, 3 an Schüler/Studenten/Azubis, 36 sonstige Bedarfsgruppen; WBS 140: 35, WBS 180: 15, ohne WBS: 55; von 481 geplanten Wohneinheiten sind 105 fertig, Gesamtfertigstellung Herbst 2027; Förderdarlehen insgesamt 46.883.274 EUR plus Baukostenzuschuss 8.594.808 EUR, Gesamtfördervolumen 55.478.082 EUR, Förderlaufzeit 30 Jahre. HOWOGE (Anne-Frank-Str./Mohnweg): Vermietungsstand rund 60 %, 3 Wohnungen an Schüler/Studenten/Azubis, 1 Wohnung wegen drohender Obdachlosigkeit; Belegungsbindung: WBS 100: 86, WBS bis 140: 108, WBS 140 bis 180: 110, ohne Bindung: 279; insgesamt 583 Wohnungen, Baukosten rund 3.700 €/m² Mietfläche; Fördermittel der IBB für 273 Wohnungen nach WFB 2022, 31 weitere Wohnungen laut Einbringungsvertrag gebunden; Förderzeitraum 30 Jahre, Angabe zur Aufgliederung des Fördervolumens nach Zuschüssen/Krediten verweigert. STADT UND LAND (Johanna-Tesch-Str.): 1 Wohnung an Schüler/Studenten/Azubis, 18 sonstige Bedarfsgruppen; WBS 100: 33, WBS 140: 27, ohne WBS: 60, davon 30 Wohnungen (15 ohne Bindung) noch nicht vergeben, da ein Gebäude noch nicht bezugsfertig ist; von freifinanzierten Wohnungen wurde keine an die genannten Bedarfsgruppen vermietet; Baukosten unter 3.150 €/m² (KG 200-700); von 150 Wohnungen wurden 75 öffentlich gefördert, Förderdarlehen nach WFB 2022 i.H.v. 13.089.469 € zzgl. 75.000 € Zuschuss für klimagerechten Wohnungsbau, bedingter Teiltilgungsverzicht i.H.v. 4.581.314 €, Förderlaufzeit 30 Jahre.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Harald Laatsch). Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegt vor und datiert vom 14.07.2026; sie beruht auf Stellungnahmen der Unternehmen degewo, HOWOGE und STADT UND LAND, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Degewo und HOWOGE geben an, ein automatisiertes, zufallsbasiertes Vergabeverfahren für Besichtigungstermine zu nutzen, das laut ihren eigenen Angaben den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung entspricht. STADT UND LAND gibt an, ein mehrstufiges Online-Bewerbungsverfahren mit CRM-Software einzusetzen und prüft laut eigener Angabe unter anderem, ob die Mietbelastung 35 % des Nettohaushaltseinkommens übersteigt. HOWOGE macht laut eigener Angabe keine Angaben zur Aufgliederung des Fördervolumens nach Zuschüssen und Förderkrediten.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26521, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.