📄 Seit Langem abgestelltes Motorrad auf dem Gehweg an der Alfred-Randt-Straße 32 in Köpenick
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft ein seit Juni 2025 auf dem Gehweg an der Alfred-Randt-Straße 32 in Berlin-Köpenick abgestelltes Motorrad ohne erkennbares amtliches Kennzeichen. Der Fragesteller möchte wissen, wie der Vorgang bislang bearbeitet wurde und wann mit einer Entfernung des Fahrzeugs zu rechnen ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner und Passanten an der Alfred-Randt-Straße 32 in Köpenick sowie die zuständigen Behörden: das Ordnungsamt Treptow-Köpenick und das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) des Bezirksamts Lichtenberg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: seit wann der Vorgang den Behörden bekannt ist und welche Fristen gesetzt wurden; welche Bearbeitungsschritte seit Eingang beim RegOrd unternommen wurden; ob eine Halterermittlung eingeleitet wurde; welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe einer Entfernung entgegenstehen; ob die lange Standzeit bei der Priorisierung berücksichtigt wird; welche Schritte nun zur Entfernung veranlasst werden; und bis wann mit einer Entfernung zu rechnen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats wurde das Motorrad am 25. Juni 2025 vom Ordnungsamt Treptow-Köpenick festgestellt und ein Gelbpunktverfahren eröffnet; der Vorgang ging am 30. Juni 2025 beim RegOrd Lichtenberg ein. Am 8. Juli 2025 stellte der Außendienst fest, dass der Standort nicht auf öffentlich gewidmetem Straßenland, sondern auf einer Grünfläche im Fachvermögen des Bezirks Treptow-Köpenick liegt; damit lag kein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz vor, das Gelbpunktverfahren wurde als obsolet eingestuft und der Vorgang mangels Zuständigkeit sowie mangels festgestellter Abfalleigenschaft eingestellt. Eine Halterermittlung wurde deshalb nicht eingeleitet. Aufgrund der erneuten Anfrage wird der Vorgang nun neu eröffnet; geprüft wird ein möglicher Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Gegebenenfalls folgt ein dreistufiges Verwaltungsverfahren (Anhörung, Beseitigungsaufforderung mit Androhung der Ersatzvornahme, Festsetzung des Zwangsmittels). Die Landesregierung erklärt, dass eine Beseitigung durch die verantwortliche Person frühestens Ende September erfolgen dürfte, falls keine freiwillige Entfernung geschieht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Dr. Martin Sattelkau) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, datiert auf den 15. Juli 2026, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Die Antwort verweist auf § 14 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und § 3 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Rechtsgrundlagen. Genannte Daten: Feststellung am 25. Juni 2025, Eingang beim RegOrd am 30. Juni 2025, Außendienstprüfung am 8. Juli 2025, erwartete Beseitigung frühestens Ende September (ohne Jahresangabe im Text, im Kontext der Antwort vom 15. Juli 2026).